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Wann kann ich mein Haus verkaufen und nach welcher Zeit zahle ich keine Steuern mehr
Für den Verkauf eines eigengenutzten Hauses muss man keine Steuern zahlen. Auch ein enthaltenes Arbeitszimmer für Home-Office ist unschädlich. Steuerpflichtig nach Par 23 EStG sind nur Objekte, die der Einkünfteerzielung gedient haben (auch wenn nur anteilig) und weniger als 10 Jahre im Eigentum waren. Wenn ein Teil betrieblich genutzt wurde (Büro, Werkstatt, Praxis, weil sie Umsatzsteuer ansprechen) ist dieser betriebliche Anteil im Rahmen der Gewinnermittlung steuerpflichtig.