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Lazard3287

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Werden Blinker fürs Fahrrad im Straßenverkehr anerkannt? Oder zählt für das Abbiegen nach wie vor der Arm?

Ja und Nein. Blinker am zweirädrigen Fahrrad sind, mit Ausnahme von S-Pedelecs, nach StVZO nicht zulassungsfähig, d.h. kein Fahrradhersteller wird aktuell für ein einfaches Fahrrad, das ab Werk mit Blinkern ausgestattet ist, eine Zulassung in Deutschland bekommen. Warum ist das so? Einen wirklich guten Grund kann es nicht geben. Eine Recherche dazu bringt nur sehr merkwürdige Erklärungen, wie zum Beispiel eine mögliche Verwirrung der Autofahrer. Das hat uns nicht überzeugt. Darum haben wir beim Kraftfahrt-Bundesamt nachgefragt. Die Antwort lautet: Weil sich noch niemand Gedanken darüber gemacht hat, unter welchen Voraussetzungen Blinker am Fahrrad zugelassen werden könnten, d.h. wie die Blinker funktionieren müssen, wie und wo sie befestigt werden sollen, usw.. Es fehlt einfach die regulatorische Grundlage. Laut STVO ist es aber auch mit dem Fahrrad nicht verboten, Blinker zu benutzen. Im §9 ist nur die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung vorgeschrieben, wie das geschehen soll, ist nicht geregelt. Auch für Fahrräder gibt es keine spezielle Regelung. Das Handzeichen ist also nicht explizit vorgeschrieben, sondern "nur" üblich. Üblich ist es für alle Fahrzeuge ohne Fahrtrichtungsanzeiger. Da Blinker auch das Fahrradfahren nicht nur in der Stadt sicherer machen, wäre eine technische Zulassungsmöglichkeit für alle Fahrräder wünschenswert. Im Moment steht Sicherheitsgewinn gegen Ordnungswidrigkeit.