tinnoo18331
Werden Blinker fürs Fahrrad im Straßenverkehr anerkannt? Oder zählt für das Abbiegen nach wie vor der Arm?
Antworten (10)
.Die Frage ist nicht, ob der Gesetzgeber die Blinkanlage anerkennt. Die Frage ist, ob dein Gegner im Straßenverkehr dieses anerkennt. Ich denke, ich würde mich nicht darauf verlassen, dass eine Blinkanlage auf dem Fahrrad die nötige Aufmerksamkeit des anderen Verkehrsteilnehmers zuverlässig weckt. Sicher ist, dass du dich nicht im Falle eines (Un)Falles darauf berufen kannst, dass du geblinkt hast.
Die StVO und die StVZO haben darüber hinaus sowieso ihre Probleme mit batteriebetriebenen Geräten am Fahrrad. So ist z.B. eine moderne batteriebetriebene Lichtanlage nicht zulässig im Straßenverkehr (es muss ein Dynamo vorhanden und auch angeschlossen sein), und kostet ein Ordnungsgeld, wenn der Schupo einen schlechten Tag hat.
Die StVO und die StVZO haben darüber hinaus sowieso ihre Probleme mit batteriebetriebenen Geräten am Fahrrad. So ist z.B. eine moderne batteriebetriebene Lichtanlage nicht zulässig im Straßenverkehr (es muss ein Dynamo vorhanden und auch angeschlossen sein), und kostet ein Ordnungsgeld, wenn der Schupo einen schlechten Tag hat.
Fahrradblinker werden durchaus anerkannt, sind aber gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgeschrieben. Sie dienen aber einer viel besseren Sicherheit und sollten deshalb möglichst freiwillig von den Radfahrern angeschafft und montiert werden.
Sie sind sicherlich hilfreich. Aber da nicht alle entsprechenden Fahrzeuge, gerade beim Fahrrad, damit ausgestattet sind, gilt immer noch die Anzeige mit dem Arm verbindlich. Ein Entweder/Oder gibt es in Vorschriften zumeist nicht. Enweder alle oder keiner.
Meines Wissens nach, sind die Blinker noch nicht zugelassen und du mußt beim Abbiegen nach wie vor den Arm ausstrecken. Das Problem mit den Blinkern ist, dass diese am Lenker angebracht werden und von den Autofahrern leicht übersehen werden. Im Grunde ist die Technik also noch nicht ausgereift.
Ja und Nein. Blinker am zweirädrigen Fahrrad sind, mit Ausnahme von S-Pedelecs, nach StVZO nicht zulassungsfähig, d.h. kein Fahrradhersteller wird aktuell für ein einfaches Fahrrad, das ab Werk mit Blinkern ausgestattet ist, eine Zulassung in Deutschland bekommen. Warum ist das so? Einen wirklich guten Grund kann es nicht geben. Eine Recherche dazu bringt nur sehr merkwürdige Erklärungen, wie zum Beispiel eine mögliche Verwirrung der Autofahrer. Das hat uns nicht überzeugt. Darum haben wir beim Kraftfahrt-Bundesamt nachgefragt.
Die Antwort lautet: Weil sich noch niemand Gedanken darüber gemacht hat, unter welchen Voraussetzungen Blinker am Fahrrad zugelassen werden könnten, d.h. wie die Blinker funktionieren müssen, wie und wo sie befestigt werden sollen, usw.. Es fehlt einfach die regulatorische Grundlage.
Laut STVO ist es aber auch mit dem Fahrrad nicht verboten, Blinker zu benutzen. Im §9 ist nur die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung vorgeschrieben, wie das geschehen soll, ist nicht geregelt. Auch für Fahrräder gibt es keine spezielle Regelung. Das Handzeichen ist also nicht explizit vorgeschrieben, sondern "nur" üblich. Üblich ist es für alle Fahrzeuge ohne Fahrtrichtungsanzeiger.
Da Blinker auch das Fahrradfahren nicht nur in der Stadt sicherer machen, wäre eine technische Zulassungsmöglichkeit für alle Fahrräder wünschenswert. Im Moment steht Sicherheitsgewinn gegen Ordnungswidrigkeit.
Die Antwort lautet: Weil sich noch niemand Gedanken darüber gemacht hat, unter welchen Voraussetzungen Blinker am Fahrrad zugelassen werden könnten, d.h. wie die Blinker funktionieren müssen, wie und wo sie befestigt werden sollen, usw.. Es fehlt einfach die regulatorische Grundlage.
Laut STVO ist es aber auch mit dem Fahrrad nicht verboten, Blinker zu benutzen. Im §9 ist nur die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung vorgeschrieben, wie das geschehen soll, ist nicht geregelt. Auch für Fahrräder gibt es keine spezielle Regelung. Das Handzeichen ist also nicht explizit vorgeschrieben, sondern "nur" üblich. Üblich ist es für alle Fahrzeuge ohne Fahrtrichtungsanzeiger.
Da Blinker auch das Fahrradfahren nicht nur in der Stadt sicherer machen, wäre eine technische Zulassungsmöglichkeit für alle Fahrräder wünschenswert. Im Moment steht Sicherheitsgewinn gegen Ordnungswidrigkeit.
Ich habe schon länger einen Fahrtrichtungsanzeiger (Technik aus dem Motorradhandel. Montiert nach den Montagevorschriften für Motorräder) am E-Bike. Die Verkehrsteilnehmer erkennen es sehr wohl als Fahrtrichtungsanzeige. Auch das echte Bremslicht wird als solches erkannt. Die Aussage aus der Politik, die Fahrtrichtungsanzeiger am Radl wären zu schmal, kann ich nicht nachvollziehen, denn an Motorrädern sind sie auch nicht größer. Es kommt m.E. auf die Helligkeit an, nicht nur auf die Größe.
@Mumpel, die Frage ich über 12 Jahre alt. Zudem erwägt die Bundesregierung gerad, also im Jahr 2024, Blinker zuzulassen.
Ob andere Verkehrsteilnehmer "sehr wohl" Deine Blinker anerkennen, spielt keine Rolle. Im Falle eines Unfalls bekommst Du eine gehörige Mitschuld, weil Du Deine Fahrtrichtung nicht per vorgeschriebenem Handzeichen angezeigt hast.
Ob andere Verkehrsteilnehmer "sehr wohl" Deine Blinker anerkennen, spielt keine Rolle. Im Falle eines Unfalls bekommst Du eine gehörige Mitschuld, weil Du Deine Fahrtrichtung nicht per vorgeschriebenem Handzeichen angezeigt hast.