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Die Antworten zu der Frage sind unzufriedenstellend, da der Anspruch der Gesetzeslage leider nicht mit der Rechtspraxis übereinstimmt. So gibt es noch immer genügend Möglichkeiten, ein nichteheliches oder anderweitig unerwünschtes Kind zu benachteiligen. Insbesondere in puncto Erbe, aber auch in anderweitigen Belangen. Juristen, die dbzgl. Hilfe anbieten, findet man wie Sand am Meer. Hier sind definitiv Nachbesserungen erforderlich.