Angelika Arnold
Welche Nachteile hat ein nicht eheliches Kind eventuell rein rechtlich? Ein gemeinsames Sorgerecht besteht hingegen.
Antworten (4)
Ein uneheliches Kind hat seit 1998 keine Nachteile mehr, gegenüber einem ehelichen Kind. Seit der Reform ist es ehelichen Kindern absolut gleich gestellt, sofern natürlich die Vaterschaft anerkannt wurde. Es wird auch nicht mehr von unehelichen Kindern gesprochen, sondern von nichtehelichen Kindern. Nur im Grundgesetz kommt dieser Ausdruck noch vor, da man keine Verfassungsänderung durchführen wollte.
Ein nicht eheliches Kind hat genau die gleichen Rechte und Pflichten, wie auch ein eheliches Kind. Auch das nicht eheliche Kind wird herangezogen und muss bezahlen, wenn zum Beispiel ein Elternteil pflegebedürftig werden sollte. Vor einigen Jahren gab es noch gravierende Unterschiede zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern im Erbrecht. Dies ist heutzutage alles angeglichen worden.
Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, meinst Du eventuell das Erbrecht? Wenn dem so ist, dann ist das nicht eheliche Kind dem ehelichen in der Erbfolge absolut gleich gestellt. Das Sorgerecht obliegt ja den Eltern, das hat mit einem rechtlichen Anspruch in diesen Sinne nichts zu tun. Hoffe Deine Frage ist damit beantwortet.
Die Antworten zu der Frage sind unzufriedenstellend, da der Anspruch der Gesetzeslage leider nicht mit der Rechtspraxis übereinstimmt. So gibt es noch immer genügend Möglichkeiten, ein nichteheliches oder anderweitig unerwünschtes Kind zu benachteiligen. Insbesondere in puncto Erbe, aber auch in anderweitigen Belangen. Juristen, die dbzgl. Hilfe anbieten, findet man wie Sand am Meer. Hier sind definitiv Nachbesserungen erforderlich.