Alle Fragen von "scholer@gmx.de"
Alle Antworten von "scholer@gmx.de"
Die 5400 Euro (im Jahr) aus dem Nebenjob müssen nicht auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet werden. Das ist der Fall wenn wie meistens, der 450er Job als Minijob vom Arbeitgeber behandelt wird und die Pauschalbeiträge von ihm abgeführt werden. Dann kann der andere Job ganz regulär und bis zu 9.000 EUR laufen ( nicht als Minijob !) und bleibt dann steuerfrei.
Vorsicht aber 1. wegen Anrechnung bei BAfög oder Stipendien 2. wenn die Arbeitsstunden in der Vorlesungszeit 20 Stunden übersteigen: dann droht Sozialversicherungspflicht (statt der studentischen Krankenversicherung).