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Gast

Steuern zahlen

Ich bin Studenten und habe einen Nebenjob auf 450 Eurobases. Im Sommer möchte ich zusätzlich eine kurzfristig beschäftigte Stelle annehmen. Jetzt ist die Frage, wie viel darf ich über das Jahr steuerfrei verdienen?

Man hat mir gesagt, dass der Grundfreibetrag bei 9000 Euro liegt. Bedeutet das, dass ich neben meinen 5400 Euro im Jahr (durch den Nebenjob) noch weitere 3600 Euro durch die kurzfristig beschäftigte Stelle verdienen kann, ohne Steuern zahlen zu müssen?

LG.
Frage beantworten Frage Nummer 3000118457 Frage melden

Antworten (3)
MikaSweet
Ich habe mich auch mit dem gleichen Problem herumgeschlagen und mir dieses Frage öfters gestellt. Schließlich bin ich auf das hier gestoßen ---> Klick

Doch sehr umfangreich alles und ich konnte mich über die verschiedenen Angebote dort gut informieren. Mir hat es geholfen. Vielleicht hilft es dir ja auch :-)
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Cajo
Ein Minijob bis 450 € ist bei der Steuererklärung gar nicht zu berücksichtigen, steuerlich relevant ist nur der kurzfristige Job. Du musst dann aber auch darauf achten, dass dein Arbeitgeber den auch so richtig als kurzfristigen Job und nicht als zusätzlichen 450,-- € Job anmeldet.

Einen kurzfristigen Job kannst du bis zu 70 Tage im Jahr ausüben, da wirst du wohl kaum über den Grundfreibetrag kommen. Abgesehen davon, würde ich mir über eine Versteuerung generell nicht Gedanken über die Überschreitung des Grundfreibetrages machen. Selbst wenn du darüber liegst, kann du z. B. Werbungskosten, etc. geltend machen und erst das darüber liegende Einkommen mit einem progressiven Steuersatz versteuert. Das bedeutet nicht, dass du dich bei Überschreitung des Freibetrages finanziell schlechter stehen würdest.

Falls du Bafög bezieht, solltest du dich wegen Regeln zur Anrechnung von Einkommen beim Bafögamt zusätzlich erkundigen.
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scholer@gmx.de
Die 5400 Euro (im Jahr) aus dem Nebenjob müssen nicht auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet werden. Das ist der Fall wenn wie meistens, der 450er Job als Minijob vom Arbeitgeber behandelt wird und die Pauschalbeiträge von ihm abgeführt werden. Dann kann der andere Job ganz regulär und bis zu 9.000 EUR laufen ( nicht als Minijob !) und bleibt dann steuerfrei.
Vorsicht aber 1. wegen Anrechnung bei BAfög oder Stipendien 2. wenn die Arbeitsstunden in der Vorlesungszeit 20 Stunden übersteigen: dann droht Sozialversicherungspflicht (statt der studentischen Krankenversicherung).
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