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Stay with the ukraine

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Mieter verweigert Zutritt in den Heizungsraum/Keller

Gemäß §555a I BGB hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung der Mietsache erforderlich sind. Einer besonderen Form der Ankündigung bedarf es nicht. Es reicht somit die mündliche Mitteilung. Inhaltlich muss die Mitteilung zumindest grob die Art und den Umfang der durchzuführenden Arbeiten benennen. Der Vermieter darf dabei keinen festen Termin vorschreiben, sondern muss mit den Mietern Rücksprache über einen geeigneten Termin halten. Die vorhandenen Pflichten des Mieters sowie des Vermieterse gleichen sich daher im Fall von Reparaturarbeiten in einer Mietsache grundsätzlich aus. So muss der Mieter das Betreten der Wohnung durch Handwerker nicht zu jeder Uhrzeit und unangekündigt zulassen, muss jedoch das Betreten innerhalb des angekündigten und abgesprochenen Termins gestatten. Es sollte möglich sein, diesen zu finden? Es fällt oft so aus, daß gerade Mieter, deren Mietzins vom Jobcenter übernommen wird, sich (aus sozialer Frustration?) gerne querstellen, wo es geht. Umgekehrt muß ein Vermieter den Zugang zu Versorgungsräumen, die nicht Mietsache sind, jederzeit ermöglichen, um Telekommunikations-Handwerkern als Beispiel, die Arbeit zu ermöglichen. Der Anschluß von Glasfaser-Kabel an den Hausübergabe-Punkt dauert wenige Minuten bis vielleicht 20 Minuten. Die Wohnungs-Konfiguration -meist ja durch die Wahl des Netzzuganges durch den Mieter selbst veranlaßt- dauert deutlich länger, weil dort Router angeschlossen und programmiert werden müssen.....

Mieter verweigert Zutritt in den Heizungsraum/Keller

Gemäß §555a I BGB hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung der Mietsache erforderlich sind. Einer besonderen Form der Ankündigung bedarf es nicht. Es reicht somit die mündliche Mitteilung. Inhaltlich muss die Mitteilung zumindest grob die Art und den Umfang der durchzuführenden Arbeiten benennen. Der Vermieter darf dabei keinen festen Termin vorschreiben, sondern muss mit den Mietern Rücksprache über einen geeigneten Termin halten. Die vorhandenen Pflichten des Mieters sowie des Vermieterse gleichen sich daher im Fall von Reparaturarbeiten in einer Mietsache grundsätzlich aus. So muss der Mieter das Betreten der Wohnung durch Handwerker nicht zu jeder Uhrzeit und unangekündigt zulassen, muss jedoch das Betreten innerhalb des angekündigten und abgesprochenen Termins gestatten. Es sollte möglich sein, diesen zu finden? Es fällt oft so aus, daß gerade Mieter, deren Mietzins vom Jobcenter übernommen wird, sich (aus sozialer Frustration?) gerne querstellen, wo es geht. Umgekehrt muß ein Vermieter den Zugang zu Versorgungsräumen, die nicht Mietsache sind, jederzeit ermöglichen, um Telekommunikations-Handwerkern als Beispiel, die Arbeit zu ermöglichen. Der Anschluß von Glasfaser-Kabel an den Hausübergabe-Punkt dauert wenige Minuten bis vielleicht 20 Minuten. Die Wohnungs-Konfiguration -meist ja durch die Wahl des Netzzuganges durch den Mieter selbst veranlaßt- dauert deutlich länger, weil dort Router angeschlossen und programmiert werden müssen.....