Mieter verweigert Zutritt in den Heizungsraum/Keller
In unserem Haus leben 3 Personen in einer WG. Unser Heizung-/Technikraum befindet sich in dem Gebäude. Nun ist von der Glasfaser Firma ein Termin vereinbart worden zu Planung der Kabelverlegung. Alle drei Mieter wurden angeschrieben für die Besichtigung und haben den Zutritt verweigert. Grund: 3 Tage Ankündigung wären zu kurz, lt. Gesetz müssen 14 Tage eingehalten werden. Zwei der Personen befanden sich im Haus und verweigerten den Zutritt. Bemerkung: Die Kellerräume sind nicht an die Mietwohnung gebunden. Der Elektriker benötigte nur 15 Minuten für seine Eingabe. Er hat mehrmals geklingelt, vergebens. Kann ich als Vermieter verlangen, das der Zugang gewährt wird??
Antworten (12)
Ich habe, obwohl alles ein bisschen konfus ist, verstanden:
In einem Haus ist eine Wohnung als 3-Personen-WG vermietet. Der Eigentümer/Vermieter möchte im Haus Glasfaser legen lassen. Dazu benötigt der Techniker Zugang zum Heizung-/Technikraum und zu der vermieteten WG-Wohnung.
Als Frage habe ich verstanden: Dürfen die Mieter dem Techniker, mit dem Hinweis 3 Tage Vorlauf seinen zu kurz, den Zutritt zu der Wohnung verwehren?
NEIN! Das dürfen sie nicht, ABER es wird einen Rechtsstreit hinauslaufen, daher lautet meine Empfehlung sofort einen RA für Mietrecht konsultieren und beauftragen.
Der RA möge alle 3 WG-Mieter anschreiben, Termine zur Auswahl anbieten und klar und deutlich schreiben, dass falls weiter der Zugang verwehrt wird, eine einstweilige Verfügung (EV) erwirkt wirkt und dem Techniker der Zugang mittels Polizei ermöglicht wird.
In einem Haus ist eine Wohnung als 3-Personen-WG vermietet. Der Eigentümer/Vermieter möchte im Haus Glasfaser legen lassen. Dazu benötigt der Techniker Zugang zum Heizung-/Technikraum und zu der vermieteten WG-Wohnung.
Als Frage habe ich verstanden: Dürfen die Mieter dem Techniker, mit dem Hinweis 3 Tage Vorlauf seinen zu kurz, den Zutritt zu der Wohnung verwehren?
NEIN! Das dürfen sie nicht, ABER es wird einen Rechtsstreit hinauslaufen, daher lautet meine Empfehlung sofort einen RA für Mietrecht konsultieren und beauftragen.
Der RA möge alle 3 WG-Mieter anschreiben, Termine zur Auswahl anbieten und klar und deutlich schreiben, dass falls weiter der Zugang verwehrt wird, eine einstweilige Verfügung (EV) erwirkt wirkt und dem Techniker der Zugang mittels Polizei ermöglicht wird.
Dann kriegen die Mieter eben keinen Glasfaseranschluss. Nur sollen sie dann später auch keinen verlangen.
Die Frage ist dermaßen wirr gestellt.
Mal ist von Kellerräumen die Rede, mal von einer Besichtigung. Was soll wo besichtigt werden?
Geht es um ein vermietetes Haus? Geht es um eine vermietete Wohnung in einem Haus? Um was für eine Eingabe geht es? Wo soll Zugang gewährt werden?
Aber egal. Einfach die richtige Vorlaufzeit wählen, dann klappt sicher alles.
Mal ist von Kellerräumen die Rede, mal von einer Besichtigung. Was soll wo besichtigt werden?
Geht es um ein vermietetes Haus? Geht es um eine vermietete Wohnung in einem Haus? Um was für eine Eingabe geht es? Wo soll Zugang gewährt werden?
Aber egal. Einfach die richtige Vorlaufzeit wählen, dann klappt sicher alles.
"daher lautet meine Empfehlung sofort einen RA für Mietrecht konsultieren und beauftragen."
Als Vermieter würde ich eher einen mit meinen Rechten vertrauten RA beauftragen.
Als Vermieter würde ich eher einen mit meinen Rechten vertrauten RA beauftragen.
Ich habe mal versucht, die Aussage von Gast ein wenig aufzudröseln.
Gast ist Eigentümer eines Hauses.
Es handelt sich wahrscheinlich um ein Einfamilienhaus.
Eventuell auch um Zimmer, die einzeln an drei Personen vermietet wurden.
Diese drei Personen leben in einer WG.
Die Kellerräume sind keine Mietsache und Gast hat dort einen Technikraum.
Gast als Eigentümer muss also in dieses Haus, um den Technikraum aufzusuchen.
Fragen: Hat er keinen eigenen Schlüssel, um Zugang zu haben? Konnte er nicht selbst dem Techniker die Türe öffnen? Ist das Verhältnis zwischen Gast und Mieter gestört, so dass sie sich auf Paragrafen beziehen?
Gast ist Eigentümer eines Hauses.
Es handelt sich wahrscheinlich um ein Einfamilienhaus.
Eventuell auch um Zimmer, die einzeln an drei Personen vermietet wurden.
Diese drei Personen leben in einer WG.
Die Kellerräume sind keine Mietsache und Gast hat dort einen Technikraum.
Gast als Eigentümer muss also in dieses Haus, um den Technikraum aufzusuchen.
Fragen: Hat er keinen eigenen Schlüssel, um Zugang zu haben? Konnte er nicht selbst dem Techniker die Türe öffnen? Ist das Verhältnis zwischen Gast und Mieter gestört, so dass sie sich auf Paragrafen beziehen?
Gemäß §555a I BGB hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung der Mietsache erforderlich sind. Einer besonderen Form der Ankündigung bedarf es nicht. Es reicht somit die mündliche Mitteilung. Inhaltlich muss die Mitteilung zumindest grob die Art und den Umfang der durchzuführenden Arbeiten benennen. Der Vermieter darf dabei keinen festen Termin vorschreiben, sondern muss mit den Mietern Rücksprache über einen geeigneten Termin halten.
Die vorhandenen Pflichten des Mieters sowie des Vermieterse gleichen sich daher im Fall von Reparaturarbeiten in einer Mietsache grundsätzlich aus.
So muss der Mieter das Betreten der Wohnung durch Handwerker nicht zu jeder Uhrzeit und unangekündigt zulassen, muss jedoch das Betreten innerhalb des angekündigten und abgesprochenen Termins gestatten. Es sollte möglich sein, diesen zu finden? Es fällt oft so aus, daß gerade Mieter, deren Mietzins vom Jobcenter übernommen wird, sich (aus sozialer Frustration?) gerne querstellen, wo es geht. Umgekehrt muß ein Vermieter den Zugang zu Versorgungsräumen, die nicht Mietsache sind, jederzeit ermöglichen, um Telekommunikations-Handwerkern als Beispiel, die Arbeit zu ermöglichen. Der Anschluß von Glasfaser-Kabel an den Hausübergabe-Punkt dauert wenige Minuten bis vielleicht 20 Minuten. Die Wohnungs-Konfiguration -meist ja durch die Wahl des Netzzuganges durch den Mieter selbst veranlaßt- dauert deutlich länger, weil dort Router angeschlossen und programmiert werden müssen.....
Die vorhandenen Pflichten des Mieters sowie des Vermieterse gleichen sich daher im Fall von Reparaturarbeiten in einer Mietsache grundsätzlich aus.
So muss der Mieter das Betreten der Wohnung durch Handwerker nicht zu jeder Uhrzeit und unangekündigt zulassen, muss jedoch das Betreten innerhalb des angekündigten und abgesprochenen Termins gestatten. Es sollte möglich sein, diesen zu finden? Es fällt oft so aus, daß gerade Mieter, deren Mietzins vom Jobcenter übernommen wird, sich (aus sozialer Frustration?) gerne querstellen, wo es geht. Umgekehrt muß ein Vermieter den Zugang zu Versorgungsräumen, die nicht Mietsache sind, jederzeit ermöglichen, um Telekommunikations-Handwerkern als Beispiel, die Arbeit zu ermöglichen. Der Anschluß von Glasfaser-Kabel an den Hausübergabe-Punkt dauert wenige Minuten bis vielleicht 20 Minuten. Die Wohnungs-Konfiguration -meist ja durch die Wahl des Netzzuganges durch den Mieter selbst veranlaßt- dauert deutlich länger, weil dort Router angeschlossen und programmiert werden müssen.....
Gemäß §555a I BGB hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung der Mietsache erforderlich sind. Einer besonderen Form der Ankündigung bedarf es nicht. Es reicht somit die mündliche Mitteilung. Inhaltlich muss die Mitteilung zumindest grob die Art und den Umfang der durchzuführenden Arbeiten benennen. Der Vermieter darf dabei keinen festen Termin vorschreiben, sondern muss mit den Mietern Rücksprache über einen geeigneten Termin halten.
Die vorhandenen Pflichten des Mieters sowie des Vermieterse gleichen sich daher im Fall von Reparaturarbeiten in einer Mietsache grundsätzlich aus.
So muss der Mieter das Betreten der Wohnung durch Handwerker nicht zu jeder Uhrzeit und unangekündigt zulassen, muss jedoch das Betreten innerhalb des angekündigten und abgesprochenen Termins gestatten. Es sollte möglich sein, diesen zu finden? Es fällt oft so aus, daß gerade Mieter, deren Mietzins vom Jobcenter übernommen wird, sich (aus sozialer Frustration?) gerne querstellen, wo es geht. Umgekehrt muß ein Vermieter den Zugang zu Versorgungsräumen, die nicht Mietsache sind, jederzeit ermöglichen, um Telekommunikations-Handwerkern als Beispiel, die Arbeit zu ermöglichen. Der Anschluß von Glasfaser-Kabel an den Hausübergabe-Punkt dauert wenige Minuten bis vielleicht 20 Minuten. Die Wohnungs-Konfiguration -meist ja durch die Wahl des Netzzuganges durch den Mieter selbst veranlaßt- dauert deutlich länger, weil dort Router angeschlossen und programmiert werden müssen.....
Die vorhandenen Pflichten des Mieters sowie des Vermieterse gleichen sich daher im Fall von Reparaturarbeiten in einer Mietsache grundsätzlich aus.
So muss der Mieter das Betreten der Wohnung durch Handwerker nicht zu jeder Uhrzeit und unangekündigt zulassen, muss jedoch das Betreten innerhalb des angekündigten und abgesprochenen Termins gestatten. Es sollte möglich sein, diesen zu finden? Es fällt oft so aus, daß gerade Mieter, deren Mietzins vom Jobcenter übernommen wird, sich (aus sozialer Frustration?) gerne querstellen, wo es geht. Umgekehrt muß ein Vermieter den Zugang zu Versorgungsräumen, die nicht Mietsache sind, jederzeit ermöglichen, um Telekommunikations-Handwerkern als Beispiel, die Arbeit zu ermöglichen. Der Anschluß von Glasfaser-Kabel an den Hausübergabe-Punkt dauert wenige Minuten bis vielleicht 20 Minuten. Die Wohnungs-Konfiguration -meist ja durch die Wahl des Netzzuganges durch den Mieter selbst veranlaßt- dauert deutlich länger, weil dort Router angeschlossen und programmiert werden müssen.....
@vandit: das heißt auch bei einem Vermieter "Mietrecht". Dem Mietrecht ist es völlig egal, welche Vertragsseite es anwendet.
Die Frage ist nicht wirr gestellt. Die Glasfaserfirma geht davon aus, dass das Kabel nicht nur bis in den Heizungskeller/Technikraum verlegt werden soll, sondern auch bis in die Wohnungen. Um ein Angebot erstellen zu können, müssen sie wissen, was an Arbeit auf sie zukommt, daher die Wohnungsbesichtigungen. Die Mieter sind dabei nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen, aber wenn sie sich wegen des Termins auf die Hinterbeine stellen, sind das keine angenehmen Leute. Die würde ich nicht als Mieter haben wollen.
Lässt man seiner Phantasie freien Lauf und interpretiert danach, dann ist natürlich nicht die Frage, sondern die Antwort wirr.