Alle Fragen von "Petersen44"
Alle Antworten von "Petersen44"
ja, sie sind dazu verpflichtet den Mitarbeitern des Energielieferers den Zugang zu ermöglichen.
Der Zähler ist und bleibt, wenn es sich nicht um Nebenzähler handelt, der Kommune oder auch dem Versorger.
Wenn sie die Ablesung verweigern wird man den Verbrauch schätzen, der sich eher üppig ausfällt:
Peter