ucaschreib13890
Bin ich dazu verpflichtet den Wasserzähler ablesen zu lassen? Was passiert wenn ich den Mitarbeitern der Wasserwerke den Zutritt verweigere?
Antworten (7)
§ 16 Zutrittsrecht
Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.
Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 11 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist.
ja, sie sind dazu verpflichtet den Mitarbeitern des Energielieferers den Zugang zu ermöglichen.
Der Zähler ist und bleibt, wenn es sich nicht um Nebenzähler handelt, der Kommune oder auch dem Versorger.
Wenn sie die Ablesung verweigern wird man den Verbrauch schätzen, der sich eher üppig ausfällt:
Peter
Der Zähler ist und bleibt, wenn es sich nicht um Nebenzähler handelt, der Kommune oder auch dem Versorger.
Wenn sie die Ablesung verweigern wird man den Verbrauch schätzen, der sich eher üppig ausfällt:
Peter
Ich bin viel unterwegs und als die Mitarbeiter vom Wasserwerk unseren Zähler ablesen wollten, haben sie mich mehrmals nicht erreicht und am Ende hatte ich einen Zettel im Briefkasten, dass ich den Wasserstand bitte selbst ablesen soll und ihnen den Wert per Postkarte oder Telefon mitteilen soll. Das habe ich dann gemacht und alles war gut.
Ja, dazu bist Du verpflichtet. Der Wasserverbracuh gehört zu den Nebenkosten und muß jährlich abgerechnet werden. Grundlage dafür ist das Ablesen. Wenn Du den Zutritt verweigerst, kann dein verbauch geschätzt werden. das ist meistens teuer. Wieso willst Du dich mit denen streiten? Ist doch nur zu deinem Vorteil, wenn der Wert für die Abrechnung reell ist.
Soweit ich weiß, bieten die meisten Wasserversorger die Möglichkeit,dass du die Wasseruhr selbst ablesen kannst und den STand telefonisch, schriftlich oder online meldest. Wenn das bei deinem Wasserwerk nicht geht und du die Ablesung verhinderst, wird der Verbrauch geschätzt. Das kann unter Umständen teuer werden.
Wenn Du von jemandem WARE beziehst, ist doch klar, dass diese mengenmässig FESTGELEGT werden muss! WARUM willst Du denn den Wasserableser nicht reinlassen???? Glaubst Du denn, der Staat oder die Wasserwerke liefert Dir Wasser GRATIS?'?