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Freiberufler müssen überhaupt kein Gewerbe anmelden, weder klein noch groß, denn sie sind ja freiberuflich aktiv und betreiben KEIN Gewerbe. Aber auch eine freiberufliche Tätigkeit muss dem Finanzamt gemeldet werden, u. a., damit man eine Steuernummer erhält, die man z.B. zwingend auf seinen Rechnungen angeben muss. Darauf werden schon die Rechnungsempfänger (in Ihrem Fall also Ihr künftiger Arbeitgeber) bestehen, weil sie andernfalls die Rechnung nicht steuerlich geltend machen können.
ABER: Wenn Sie jetzt schon absehen können, dass die freiberufliche Tätigkeit ohnehin nur ein paar Wochen dauert, sparen Sie sich den ganzen Sermon und machen einfach. Auf die ausgestellte Rechnung schreiben Sie den Zusatz "gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz kein Umsatzsteuerausweis" und geben bei Ihrer späteren Einkommenssteuererklärung den eingenommenen Betrag mit an.
Et voila, alles in Butter.
Bitte nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen! Das sind ganz einfach automatische Anrufe eines Call-Centers. Damit deren Agenten in einer höheren Frequenz telefonieren können, werden mittels eines Computers mehrere Nummern gleichzeitig angewählt. Derjenige, der zuerst rangeht, hat die Verbindung. Bei allen anderen klingelt das Telefon aber weiter. Und wenn die dann rangehen, meldet sich niemand, weil der betreffende Call-Center-Mitarbeiter ja bereits mit dem ersten telefoniert. Solche "Geister"-Anrufe gibt es täglich millionenfach im ganzen Land. Ich glaube zwar kaum dass das rechtens ist, gemacht wird es aber trotzdem immer wieder. Schließlich wird damit immer noch Geld verdient.