Alle Fragen von "chaos1963"
Alle Antworten von "chaos1963"
teil2
Da díes nicht vorliegt, bitte nach Erhalt der schriftlichen Kündigung innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht trotz Kündigung.
Das rührt aus Kündigungsschutzgesetz her § 3 .
Auch wenn kein Geld für einen Anwalt vorhanden ist oder eine Rechtschutzversicherung besteht, trotzdem zum Arbeitsgericht gehen, dort sitzen Rechtspfleger, die einem dabei behilflich sind.
Wichtig ist aber jetzt schon zum Arbeitsamt gehen und dies mitteilen. Vllt erhält man da auch die ein oder andere Hilfe für bzw. gegen die Kündigung.
Grüsse Chaos