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Gast

Meine Tochter beendet am 16.5.2011 die Elternzeit und soll gekündigt werden. Hat sie eine Möglichkeit gegen diese Kündigung vorzugehen? Sie arbeitet in einer Arztpraxis mit vier Angestellten.

In der Praxis ist eine Kollegin beschäftigt, die jünger ist und auch keine Unterhaltsverpflichtungen hat. Meine Tochter ist ledig.
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Antworten (3)
Highspeed
Sollte sie die Kündigung tatsächlich bekommen, gleich zum Anwalt!
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chaos1963
Hallo Leute selten so viel wahres und unwahres gelesen.
Man sollte sich am besten an die fakten halten
Beeg (Bundes Elterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die Kündigung im § 18 und 19.
das bedeutet deiner Tochter kann gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
weiter in teil 2
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chaos1963
teil2
Da díes nicht vorliegt, bitte nach Erhalt der schriftlichen Kündigung innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht trotz Kündigung.
Das rührt aus Kündigungsschutzgesetz her § 3 .
Auch wenn kein Geld für einen Anwalt vorhanden ist oder eine Rechtschutzversicherung besteht, trotzdem zum Arbeitsgericht gehen, dort sitzen Rechtspfleger, die einem dabei behilflich sind.
Wichtig ist aber jetzt schon zum Arbeitsamt gehen und dies mitteilen. Vllt erhält man da auch die ein oder andere Hilfe für bzw. gegen die Kündigung.
Grüsse Chaos
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