VATERSCHAFTSANERKENNUNG
Thema: Vaterschaftsanerkennung
Hier geht es um folgende Situation
Die Mutter, welche vor einem Monat 18 geworden ist, möchte Vaterschaftsanerkennung machen beim JA. Das Kind ist schon da. Die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt minderjährig somit nicht geschäftsfähig. Nach zwei Wochen ist sie 18 geworden. Jetzt die Frage, ob sie immer noch die Zustimmung ihren Eltern bzw. ihrem Vormund braucht, damit die Vaterschaftsanerkennung beurkundet wird. Da ihr Lebenspartner älter (30+) als sie ist. Die beide leben glücklich zusammen. Kann das JA Problem machen wegen Alter des Lebenspartners? Vielen Dank euch.
Hier geht es um folgende Situation
Die Mutter, welche vor einem Monat 18 geworden ist, möchte Vaterschaftsanerkennung machen beim JA. Das Kind ist schon da. Die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt minderjährig somit nicht geschäftsfähig. Nach zwei Wochen ist sie 18 geworden. Jetzt die Frage, ob sie immer noch die Zustimmung ihren Eltern bzw. ihrem Vormund braucht, damit die Vaterschaftsanerkennung beurkundet wird. Da ihr Lebenspartner älter (30+) als sie ist. Die beide leben glücklich zusammen. Kann das JA Problem machen wegen Alter des Lebenspartners? Vielen Dank euch.
Antworten (4)
Die Meldung über eine Geburt geht an das zuständige Standesamt. Dort wird der Vater eingetragen, es sei denn, dieser ist unbekannt. Dem Jugendamt ist das Alter des Vaters grundsätzlich egal. Eine spätere Anerkennung der Vaterschaft ist auch möglich. Wenn die Mutter bei der Zeugung minderjährig war, z.B. erst 15 und der Vater im fortgeschrittenen Erwachsenenalter, steht die Frage im Raum, ob hier Kindesmissbrauch vorlag. Und das ist dann allerdings kein Problem, sondern ein Straftatbestand.
Ihre Eltern werden sich weigern, Unterhalt zu zahlen. Vermutlich wird das Jugendamt den Lebenspartner um eine DNA-Probe bitten. Sie hätte ohne weiteres bei der Geburt des Kindes ihn als Vater eintragen lassen können?
So verstehe ich die Frage:
Junge Frau (unter 18), unverheiratet bekommt von einem Mann ein Kind.
Junge Frau (unter 18), unverheiratet möchte den Vater gegenüber den Behörden angeben, ihre Eltern oder der Vormund verbieten das.
Nach 2 Wochen:
Junge Frau (jetzt 18) kann den Behörden angeben, was sie will (und was der Wahrheit entspricht), ihre Eltern oder ein Vormund sind egal.
Es geht hier den Angaben nach nicht um Kindesmissbrauch, die junge Mutter war bei der Zeugung zumindest 17 Jahre, 2 Monate und ein oder zwei Wochen alt.
Es geht nicht um Unterhalt, die Eltern der Mutter sind auf keinen Fall unterhaltspflichtig und wenn wären sie ja an der Situation Schuld.
Ob die junge Mutter, zum Zeitpunkt der Geburt gegenüber den Behörden Angaben machen darf, denen ihre, zu dem Zeitpunkt noch, Erziehungsberechtigten nicht zustimmen, weiß ich nicht. Nun ist sie jedoch volljährig und kann ganz allein entscheiden, sie braucht keine Zustimmung von irgendjemanden.
Junge Frau (unter 18), unverheiratet bekommt von einem Mann ein Kind.
Junge Frau (unter 18), unverheiratet möchte den Vater gegenüber den Behörden angeben, ihre Eltern oder der Vormund verbieten das.
Nach 2 Wochen:
Junge Frau (jetzt 18) kann den Behörden angeben, was sie will (und was der Wahrheit entspricht), ihre Eltern oder ein Vormund sind egal.
Es geht hier den Angaben nach nicht um Kindesmissbrauch, die junge Mutter war bei der Zeugung zumindest 17 Jahre, 2 Monate und ein oder zwei Wochen alt.
Es geht nicht um Unterhalt, die Eltern der Mutter sind auf keinen Fall unterhaltspflichtig und wenn wären sie ja an der Situation Schuld.
Ob die junge Mutter, zum Zeitpunkt der Geburt gegenüber den Behörden Angaben machen darf, denen ihre, zu dem Zeitpunkt noch, Erziehungsberechtigten nicht zustimmen, weiß ich nicht. Nun ist sie jedoch volljährig und kann ganz allein entscheiden, sie braucht keine Zustimmung von irgendjemanden.