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Gast

Verjährungszeit

Habe am 18.11.2014 ein Schreiben von EOS SAF Forderungsmanagement Hamburg erhalten in dem mir eine Forderung der Deutschen Telekom in Höhe von z.Zt. EUR 658,87 mit vollstreckbarem Schuldtitel vom 29.12.2009 zur Last gelegt wird. Ich hatte aber meiner Meinung nach niemals Schulden bei der Telekom. Ist das überhaupt oder wenn, überhaupt nach so langer Zeit, zulässig? Kann ich mich vielleicht auch wehren dagegen? Vielen Dank für die frdl. Hilfe. Liebe Grüße aus Braunschweig. Frank B.
Frage beantworten Frage Nummer 3000004191 Frage melden

Antworten (5)
loyal
Oh. Hab auch so ein lustiges Schreiben. Von 2007, glaub ich ...
Würd mich auch mal interessieren.
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bh_roth
Einfach überhaupt nicht ignorieren.
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Undertaker
@bh: Nicht Tippen, sondern Drucken.
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Cordelier
Vor einiger Zeit hatte ich auch mal von einem Inkasso eine Forderung der Telekom von 2011.
Hab dann bei der Firma angerufen und die gebeten das nochmal zu überprüfen da ich 2011 garantiert kein Kunde der Telekom mehr war. Die Frau wurd richtig pampig am Telefon, aber ich mit meiner höflichen Art bin da ganz ruhig geblieben. Seitdem hab ich nie wieder was von denen gehört.
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Myri
Eine titulierte Forderung würde erst nach 30 Jahren verjähren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gingen dann ggf. zu Deinen Lasten. Lass Dir den Titel vorlegen wenn Du nur Deiner Meinung nach keine Schulden hattest.
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