Verkehrsberuhigter Bereich
Hallo, bei uns fahren durch den verkehrsberuhigten Bereich wöchentlich ca. 2000 Fahrzeuge durch. Davon fahren 94 % zu schnell (offizielle Messung der Stadt, der schnellste war mit 74 km/h unterwegs!) !!!
All diese Fahrzeugführer/innen begehen jede Woche, seit über 20 Jahren, eigentlich tausendfach eine Ordnungswidrigkeit, aber die Stadt Weiden und auch die Polizei unternimmt nichts.
So kannst du mit den Kindern nicht auf der Strasse spielen, weil du Angst um dein Leben haben musst.
Zitate: „Das nächste Mal fahre ich sie tot.“
„Ich will nicht langsam fahren“.
„Ich wohne hier schon immer“.
Darf ich die Autos filmen (als Beweis, ohne Ton, im Panorama) und diese Aufnahmen dann ins Netz stellen?
Ich habe alles versucht: Unterschriftenaktion der Anwohner mit Artikel in der Tageszeitung, Vorstellung beim OB, Polizeichef, Baudezernent... ich habe sogar selbst Vorschläge gemacht über bauliche Veränderungen, die ich persönlich zahlen würde, vielleicht einfach mal ausprobieren auf Zeit, ein oder zwei Monate...NICHTS!
Leider muss ich der Stadt und den Verantwortlichen unterstellen, dass sie nicht wollen!
Das ist als Bürger und Bewohner dieser Straße sehr enttäuschend und macht ohnmächtig.
Nur über die Öffentlichkeit kann ich etwas erreichen, vielleicht wie Rezo...
Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr sehr dankbar.
Beste Grüße
All diese Fahrzeugführer/innen begehen jede Woche, seit über 20 Jahren, eigentlich tausendfach eine Ordnungswidrigkeit, aber die Stadt Weiden und auch die Polizei unternimmt nichts.
So kannst du mit den Kindern nicht auf der Strasse spielen, weil du Angst um dein Leben haben musst.
Zitate: „Das nächste Mal fahre ich sie tot.“
„Ich will nicht langsam fahren“.
„Ich wohne hier schon immer“.
Darf ich die Autos filmen (als Beweis, ohne Ton, im Panorama) und diese Aufnahmen dann ins Netz stellen?
Ich habe alles versucht: Unterschriftenaktion der Anwohner mit Artikel in der Tageszeitung, Vorstellung beim OB, Polizeichef, Baudezernent... ich habe sogar selbst Vorschläge gemacht über bauliche Veränderungen, die ich persönlich zahlen würde, vielleicht einfach mal ausprobieren auf Zeit, ein oder zwei Monate...NICHTS!
Leider muss ich der Stadt und den Verantwortlichen unterstellen, dass sie nicht wollen!
Das ist als Bürger und Bewohner dieser Straße sehr enttäuschend und macht ohnmächtig.
Nur über die Öffentlichkeit kann ich etwas erreichen, vielleicht wie Rezo...
Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr sehr dankbar.
Beste Grüße
Antworten (12)
Ärgerlich, aber andere Leute zu filmen, ggf. mit lesbaren Kennzeichen etc. und ins Netz zu stellen ist schlicht verboten, weil es gegen das Persönlichkeitsrecht dieser Leute verstößt. Das ist ein Straftatbestand, der schnell sehr teuer werden kann. Möchtest Du gefilmt und im Netz für alle sichtbar werden?
Da lässt sich durchaus was machen, aber legal bleiben. Was möglich ist, kann dir z.B. ein Anwalt in einer Erstberatung sagen; bist du im ADAC? Dann geht das dort sogar gratis.
Da lässt sich durchaus was machen, aber legal bleiben. Was möglich ist, kann dir z.B. ein Anwalt in einer Erstberatung sagen; bist du im ADAC? Dann geht das dort sogar gratis.
NetterFahrer hat Recht, dass das Filmen und Veröffentlichen zumindest eine Straftat ist, während die anderen nur eine Ordnungswidrigkeit begehen. Was mich aber wundert, wieso bekommst du eine kostenlose Rechtsberatung, wenn du im ADAC bist? Nur als Mitglied, ohne zusätzliche Rechtsschutz? Für alles, nicht nur Verkehrsrecht?
Erstmal müsste Gast mal prüfen, ob er wirklich in einem "verkehrsberuhigten Bereich" wohnt, oder ob es sich nur umgangssprachlich um einen solchen handelt. Also stehen da die Verkehrszeichen 325.1 bzw 325.2? Dann dürfte da nur Schritttempo gefahren werden etc.
Wenn die Situation wirklich wie beschrieben ist, dann solltest du tatsächlich zu einem Anwalt gehen, aber nicht für Verkehrsrecht, sondern für Verwaltungsrecht. Es müsste da eine Möglichkeit gegeben, zumindest die Polizei, gerichtlich zu zwingen tätig zu werden.
Ich hab geglaubt, dies nenne sich "Untätigkeitsklage" aber das kommt nicht hin. Aber darum braucht man nen Anwalt.
Erstmal müsste Gast mal prüfen, ob er wirklich in einem "verkehrsberuhigten Bereich" wohnt, oder ob es sich nur umgangssprachlich um einen solchen handelt. Also stehen da die Verkehrszeichen 325.1 bzw 325.2? Dann dürfte da nur Schritttempo gefahren werden etc.
Wenn die Situation wirklich wie beschrieben ist, dann solltest du tatsächlich zu einem Anwalt gehen, aber nicht für Verkehrsrecht, sondern für Verwaltungsrecht. Es müsste da eine Möglichkeit gegeben, zumindest die Polizei, gerichtlich zu zwingen tätig zu werden.
Ich hab geglaubt, dies nenne sich "Untätigkeitsklage" aber das kommt nicht hin. Aber darum braucht man nen Anwalt.
"So kannst du mit den Kindern nicht auf der Strasse spielen ..."
Das ist bei so vielen Fahrzeugen leider ohnehin problematisch: Du darfst zwar im verkehrsberuhigten Bereich überall spielen. Es gilt aber auch, dass Fußgänger den Fahrzeugverkehr "nicht unnötig behindern" dürfen.
Das ist bei so vielen Fahrzeugen leider ohnehin problematisch: Du darfst zwar im verkehrsberuhigten Bereich überall spielen. Es gilt aber auch, dass Fußgänger den Fahrzeugverkehr "nicht unnötig behindern" dürfen.
„Das nächste Mal fahre ich sie tot.“
Falls Du die Auseinandersetzung suchst, erscheint mir diese Situation prädestiniert für eine sofortige Alarmierung der Polizei: Bedrohung eines Fußgängers durch einen Fahrzeugführer im verkehrsberuhigten Bereich. Das dürfte zu einer sehr empfindlichen Strafe führen.
Falls Du die Auseinandersetzung suchst, erscheint mir diese Situation prädestiniert für eine sofortige Alarmierung der Polizei: Bedrohung eines Fußgängers durch einen Fahrzeugführer im verkehrsberuhigten Bereich. Das dürfte zu einer sehr empfindlichen Strafe führen.
@skorti: "Die ADAC Rechtsberatung gehört zu den wichtigsten Leistungen des Clubs für seine Mitglieder. Fast 40 beim ADAC angestellte Juristen stehen Ihnen per Telefon oder E-Mail für eine kostenlose Beratung zur Verfügung. Unterstützung leisten die Clubjuristen bei Fragen rund um den Straßenverkehr, etwa nach Unfällen oder bei zweifelhaften Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland. Auch das Fahrerlaubnisrecht, beispielsweise in Bezug auf MPU oder Führerscheinentzug, zählt zu den Kompetenzen der Juristen." (ADAC)
Zudem gibt es rund 600 Vertragsanwälte, die Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung anbieten.
Zudem gibt es rund 600 Vertragsanwälte, die Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung anbieten.
Gibt es nicht einen Unterschied zwischen einer verkehrsberuhigten Strasse? Anwohner fahren immer zu schnell. Leider.
Wenn es wirklich eine verkehrsberuhigte Strasse ist, sind elektronische Tempoanzeiger hilfreich.
Manchmal hilft es, auf dem eigenen Grundstück einen nachgemachten Tempoanzeiger (Blitzer) kurzfristig aufzustellen.
Wenn es wirklich eine verkehrsberuhigte Strasse ist, sind elektronische Tempoanzeiger hilfreich.
Manchmal hilft es, auf dem eigenen Grundstück einen nachgemachten Tempoanzeiger (Blitzer) kurzfristig aufzustellen.
1. Gibt es einen Unterschied zwischen A ? Und was? Nun ja, ein verkehrsberuhigter Bereich wird oft als Spielstraße bezeichnet, ist aber keine. Manche sagen zur 30-Zone schon verkehrsberuhigter Bereich, ist es aber auch nicht. Aber deine Frage ist unklar.
2. Elektrische Anzeige: Klingt teuer, aber wenn die Leute auf eine Ansprache, und ich gehe mal davon aus, diese erfolgte in ruhigem, vernünftigen und freundlichen Tonfall (ein Schenkelklopfer) nicht reagieren, ist denen eine elektrische Anzeige auch nur ein Anreiz.
3. Radarattrappe: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Amtsanmaßung, etc. Das kann teuer werden.
2. Elektrische Anzeige: Klingt teuer, aber wenn die Leute auf eine Ansprache, und ich gehe mal davon aus, diese erfolgte in ruhigem, vernünftigen und freundlichen Tonfall (ein Schenkelklopfer) nicht reagieren, ist denen eine elektrische Anzeige auch nur ein Anreiz.
3. Radarattrappe: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Amtsanmaßung, etc. Das kann teuer werden.
Skorti: Radarattrappe, das wusste ich nicht. Entschuldigung.
Elektronische Anzeige: Das funktioniert, vielleicht sollte unser Gast das anregen.
Elektronische Anzeige: Das funktioniert, vielleicht sollte unser Gast das anregen.
Anregen scheint ja nicht das Problem zu sein. Der Gast scheint angeregt genug angeregt zu haben, Vorstellung beim OB, Polizeichef, Baudezernent etc. und wurde wohl ignoriert. Entweder kennt man ihn in der Gemeinde als Querulanten, dafür sprechen die Zitate, oder er überschätzt sich, dafür spricht der Vergleich mit Rezo, oder er nimmt die Situation falsch wahr, darauf zielte meine Frage nach den Schildern ab. Ich vermute eine Kombination aus allen dreien.
Wenn die Leute im verkehrsberuhigten Bereich so rasen würde, ließe es sich kein Polizist nehmen lassen, ein paar Führerscheine einzuziehen. Wenn Autosfahrer so rasen, sich überhaupt trauen so zu rasen, sind offensichtlich die baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht gegeben. (niveauausgleichender Ausbau, Pflasterung, Pflanzbeete oder Pflanzkübel, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen). Dies muss geschehen, damit Charakter einer normalen Straße nicht besteht. Auf einer passend umgebauten Straße, könnten Autos nicht so schnell fahren, auf einer nicht so ausgebauten Straße darf kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden. Dann dürfen die Schilder da nicht stehen. (Gerichtsentscheide, dass die Schilder ungültig sind, wenn es z.B. nur Schweller gibt.)
Meiner Erinnerung nach dürfen Straßen ab einem gewissen Verkehrsaufkommen gar nicht zu verkehrsberuhigten Bereich gemacht werden. Normal ist dies nur bei geringem Verkehrsaufkommen möglich. Bei 2000 Fahrzeugen am Tag, also bei Nachtstunden weniger, aber tagsüber ca. 150 Fahrzeuge die Stunde ist dies nun wirklich auszuschließen, dass handelt sich um eine (reine) Durchgangsstraße.
Wenn die Leute im verkehrsberuhigten Bereich so rasen würde, ließe es sich kein Polizist nehmen lassen, ein paar Führerscheine einzuziehen. Wenn Autosfahrer so rasen, sich überhaupt trauen so zu rasen, sind offensichtlich die baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht gegeben. (niveauausgleichender Ausbau, Pflasterung, Pflanzbeete oder Pflanzkübel, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen). Dies muss geschehen, damit Charakter einer normalen Straße nicht besteht. Auf einer passend umgebauten Straße, könnten Autos nicht so schnell fahren, auf einer nicht so ausgebauten Straße darf kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden. Dann dürfen die Schilder da nicht stehen. (Gerichtsentscheide, dass die Schilder ungültig sind, wenn es z.B. nur Schweller gibt.)
Meiner Erinnerung nach dürfen Straßen ab einem gewissen Verkehrsaufkommen gar nicht zu verkehrsberuhigten Bereich gemacht werden. Normal ist dies nur bei geringem Verkehrsaufkommen möglich. Bei 2000 Fahrzeugen am Tag, also bei Nachtstunden weniger, aber tagsüber ca. 150 Fahrzeuge die Stunde ist dies nun wirklich auszuschließen, dass handelt sich um eine (reine) Durchgangsstraße.
Skorti, "Spielstraße" steht umgangssprachlich für den verkehrsberuhigten Bereich, und nur das. Die StVO kennt die Spielstraße nicht, auch wenn gewisse Foren und Webseiten* etc. da einen Unterschied erklären wollen, den es nicht gibt. Der VbB muss baulich eindeutig erkennbar gestaltet sein und mit Zeichen 325.1 versehen.
Ich denke auch, dass es sich hier eher um eine 30er-Zone handelt. VbB sind meist so gestaltet, dass man da kaum mit 70 durchbrettern kann, und wenn, darf das den Behörden keineswegs egal sein. Die haben schließlich Verkehrssicherungspflichten etc.
* Auf der Seite führerschein.de wird z.B. die "Spielstraße" so beschrieben: Schild Verbot für alle Fahrzeuge (Zeichen 250) mit Zusatzschild 1010-10 (ballspielendes Kind).
Das gibt es tatsächlich, ist aber absoluter Nonsens. Zeichen 250 erlaubt bereits die volle Fahrbahnnutzung für Kinder und Fußgänger, da kein Fahrzeug dort fahren darf, auch kein Radl. Ein Zusatzschild stellt immer eine Einschränkung des Ver- oder Gebotes darüber dar ("bei Nässe," "22-6 Uhr").
In diesem Fall hieße das Ganze: Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge, gilt nur für ballspielende Kinder.
Hä?
Ich denke auch, dass es sich hier eher um eine 30er-Zone handelt. VbB sind meist so gestaltet, dass man da kaum mit 70 durchbrettern kann, und wenn, darf das den Behörden keineswegs egal sein. Die haben schließlich Verkehrssicherungspflichten etc.
* Auf der Seite führerschein.de wird z.B. die "Spielstraße" so beschrieben: Schild Verbot für alle Fahrzeuge (Zeichen 250) mit Zusatzschild 1010-10 (ballspielendes Kind).
Das gibt es tatsächlich, ist aber absoluter Nonsens. Zeichen 250 erlaubt bereits die volle Fahrbahnnutzung für Kinder und Fußgänger, da kein Fahrzeug dort fahren darf, auch kein Radl. Ein Zusatzschild stellt immer eine Einschränkung des Ver- oder Gebotes darüber dar ("bei Nässe," "22-6 Uhr").
In diesem Fall hieße das Ganze: Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge, gilt nur für ballspielende Kinder.
Hä?
Erstaunlicherweise kennt Wikipedia die Spielstraße: "Eine Spielstraße ist durch das Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Durch das Zusatzzeichen 1010-10 wird Kindern erlaubt, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen"
Das Zeichen 250 verbietet nur die Einfahrt und kann mit Zusatzzeichen ergänzt werden, die Ausnahmen oder Sonderspezifikationen bestimmen. So gibt es auch die Ergänzungen "Forstweg", "Anlieger frei", "Lieferverkehr frei" oder "Spielendes Kind". Nur das letzte Zusatzschild macht die Straße zu einer Spielstraße, alle anderen nicht.
Zusatzschilder geben nicht immer wieder, für wen das Schild gilt, sondern auch Hinweise oder Einschränkungen zu der Gültigkeit. Das Zusatzschild "Glätte", bedeutet ja auch nicht, dass die Höchstgeschwindigkeit 60 nur für Glätte gilt, sondern bei bei Glätte.
Das Zeichen 250 verbietet nur die Einfahrt und kann mit Zusatzzeichen ergänzt werden, die Ausnahmen oder Sonderspezifikationen bestimmen. So gibt es auch die Ergänzungen "Forstweg", "Anlieger frei", "Lieferverkehr frei" oder "Spielendes Kind". Nur das letzte Zusatzschild macht die Straße zu einer Spielstraße, alle anderen nicht.
Zusatzschilder geben nicht immer wieder, für wen das Schild gilt, sondern auch Hinweise oder Einschränkungen zu der Gültigkeit. Das Zusatzschild "Glätte", bedeutet ja auch nicht, dass die Höchstgeschwindigkeit 60 nur für Glätte gilt, sondern bei bei Glätte.
Die Diskussion hatten wir doch erst vor anderthalb Jahren ...
"Das gibt es tatsächlich, ist aber absoluter Nonsens. Zeichen 250 erlaubt bereits die volle Fahrbahnnutzung für Kinder und Fußgänger, da kein Fahrzeug dort fahren darf, auch kein Radl. "
Das ist völlig logisch, scheint aber doch ein Rechtsirrtum zu sein: §25 StVO erzwingt, dass Fußgänger Gehwege benutzen, falls vorhanden. Eine Ausnahme für z.B. mit Zeichen 250 versehen Straßen ist nicht definiert. Daher bedarf es der Erlaubnis mit Zusatzzeichen 1010-10, um auf der Fahrbahn spielen zu dürfen. Die Fahrbahn könnte im Übrigen schon belegt sein von Menschenmassen, die Bollerwagen (voller Bier!) oder Mülltonnen mit sich führen oder ihre Fahrräder oder auch ihre Motorräder dort entlangschieben.
"Das gibt es tatsächlich, ist aber absoluter Nonsens. Zeichen 250 erlaubt bereits die volle Fahrbahnnutzung für Kinder und Fußgänger, da kein Fahrzeug dort fahren darf, auch kein Radl. "
Das ist völlig logisch, scheint aber doch ein Rechtsirrtum zu sein: §25 StVO erzwingt, dass Fußgänger Gehwege benutzen, falls vorhanden. Eine Ausnahme für z.B. mit Zeichen 250 versehen Straßen ist nicht definiert. Daher bedarf es der Erlaubnis mit Zusatzzeichen 1010-10, um auf der Fahrbahn spielen zu dürfen. Die Fahrbahn könnte im Übrigen schon belegt sein von Menschenmassen, die Bollerwagen (voller Bier!) oder Mülltonnen mit sich führen oder ihre Fahrräder oder auch ihre Motorräder dort entlangschieben.