Hineinragen beim parken in Verkehrsberuhigten Bereich
Parkplatz vom Grundstücksbesitzer zu kurz, der Kombi ragt ca. 50cm. In den Verkehrsberuhigten Bereich. Ist das erlaubt?
Antworten (4)
In verkehrsberuhigten Bereichen ist Parken nur innerhalb der markierten Bereiche zulässig. Der Kombi passt nicht in den markierten Bereich.Also hat er dort Parkverbot.
Nein! Es ist nicht erlaubt. Sonst kommt da als nächste ein Nachbar mit Wohnmobil oder ein Haus weiter der Busfahrer mit seinem Gelenkbus.
Wie fast alles ist das in Deutschland geregelt. Laut Internet ist der längste Kombi genau einen Millimeter kürzer als das Mindestmaß eines Parkplatzes. Also Parkplatzlänge messen.