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Gast

Hineinragen beim parken in Verkehrsberuhigten Bereich

Parkplatz vom Grundstücksbesitzer zu kurz, der Kombi ragt ca. 50cm. In den Verkehrsberuhigten Bereich. Ist das erlaubt?
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Antworten (4)
dschinn
Der Parkplatz ist nicht zu kurz, der Kombi ist zu groß!
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ingSND
In verkehrsberuhigten Bereichen ist Parken nur innerhalb der markierten Bereiche zulässig. Der Kombi passt nicht in den markierten Bereich.Also hat er dort Parkverbot.
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mantrid
Nein! Es ist nicht erlaubt. Sonst kommt da als nächste ein Nachbar mit Wohnmobil oder ein Haus weiter der Busfahrer mit seinem Gelenkbus.
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rayer
Wie fast alles ist das in Deutschland geregelt. Laut Internet ist der längste Kombi genau einen Millimeter kürzer als das Mindestmaß eines Parkplatzes. Also Parkplatzlänge messen.
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