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biscuitdealer

Verkehrskontrolle: Beifahrer hatte Kokain bei sich

Ich bin letztens in eine Verkehrskontrolle geraten. Dabei wurde eine geringe Menge Kokain bei meinem Beifahrer gefunden. Ich war nüchtern und wusste auch nicht dass er Drogen bei sich hat. Habe ich als Fahrer irgendwelche Folgen zu befürchten? Kann es ähnlich laufen wie beim anschnallen, also dass auch der Fahrer belangt wird?
Frage beantworten Frage Nummer 3000072543 Frage melden

Antworten (9)
Martial
"Kann die Behörde also einen Drogenbesitz feststellen, folgt in der Regel ein Strafverfahren. Davon kann aber abgesehen werden."

Quelle: [url="https://www.bussgeldrechner.org/drogen.html"]www.bussgeldrechner.org/drogen[/url]

Das gilt aber nur wenn die Drogen bei dir gefunden wurden. Wenn dein Beifahrer zugibt das die Drogen ihm gehören, dann hast du gar nichts zu befürchten.
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Matthew
Ob Dein Mitfahrer angeschnallt ist, kannst Du auf einen Blick erkennen (Wenn nicht, hast Du hinter dem Steuer nichts zu suchen). Zu gucken, ob alle Mitfahrer angeschnallt sind ist Dir also zuzumuten.
Hingegen ist es Dir nicht zuzumuten (und Du hättest nicht einmal das Recht dazu) vor der Fahrt eine Leibesvisitation durchzuführe.

Angesichts Deiner bisherigen Fragen scheinst Du aber ein erkennbar legeres Verhältnis zur Einhaltung von Gesetzen zu haben. Ich könnte deshalb sehr nachvollziehen, wenn man Dir da sehr genau auf den Zahn fühlt.
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biscuitdealer
Meine Akte ist sauber, habe nur ein paar Personen in meinem Freundeskreis die ab und zu mal Probleme mit dem Gesetz haben.
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dschinn
Was ist denn das für eine Verkehrskontrolle wo der Beifahrer sich einer körperlichen Untersuchung unterziehen lassen MUSS oder das sogar noch freiwillig unterstützt?

Reden wir hier von Grenzübertritt nach einer Hollandhusche oder Tscheschien?
Oder ein GOA-Festival oder was?

Hier wurde uns doch nur die halbe Wahrheit erzählt!

Bitte mal ALLE Infos rüberwachsen lassen.

Wenn ich iwo Beifahrer wäre, dann dürften die aber nicht in meine Taschen fassen.
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dschinn
ok Anzeigeprobleme hier gerade, sorry wahrscheinlich sowas wie doppelpost
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Cordelier
Mal fiktiv ich wär Staatsanwalt und würde das auf den Tisch bekommen, mein erster Gedanke wäre, "der Fahrer wußte da nix von", aber.... mein zweiter Gedanke wäre "der Fahrer wußte davon, war mit dem Besitzer des Kokains auf Auslieferungsfahrt und hat wissentlich sich und das Fahrzeug als Tatwerkzeug benutzt". Dann seht die Geschichte schon ganz anders aus.

Das seine Kollegen nicht immer ganz gesetzeskonform wurde ja schon zugegeben und würde die Vermutung zulassen das er öfter schon Kollegen durch die Gegend gefahren hat welche Betäubungsmittel o.ä. bei sich führten, ob zum Verkauf oder Selbstkonsum müßte ermittelt werden.
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Agent47
Du musst für folgendes Sorge tragen:
alle Mitfahrer
- müssen ordentlich angeschnallt sein inklusive Sitzposition und Kopfstützen.
- dürfen Dich und Deine Konzentration beim Fahren nicht beeinträchtigen
d.h. wenn dein Beifahrer aufgrund dessen was er schluckt, riecht, sieht oder hört selig vor sich hin brabbelt ist das ok
Wenn er aber Dich ablenkt, weil er zum Beispiel wild gestikuliert, schreit, herumfuchtelt oder gar Schlager nachsingt, dann liegt es in Deiner Verantwortung als Personen transportierenden Fahrzeugführer dem Verhalten Einhalt zu gebieten.
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Lusterich
Du brauchst da nichts befürchten. Alle Aussagen hier, die meinen der Richter könne das ja auch als Auslieferungsfahrt auslegen, sollten nochmal die einschlägigen Paragraphen studieren.
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FeeenStaub
Denke da wirds dir nichts passieren. Aber lass dich im Zweifel oder für deinen Seelenfrieden von einem ANwalt beraten.

oder auch schnell online bei einem Anwalt anfragen

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