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Gast

Verliere ich als Hartz4 Emfpänger mein Einfamilienhaus?

Frage beantworten Frage Nummer 70049 Frage melden

Antworten (1)
TschiTschi
Unter Umständen - ja.
Man kann sich die Antwort selbst ergooglen:

"Zum Schonvermögen des Wohneigentums gehören folgende Wohnflächen:
Bei einer Eigentumswohnung 80m² für 1-2 Pers., 100m² für 3 Pers. und 120m² für 4 Pers.
Bei einem Eigenheim werden jeweils weitere 10m² zugestanden.
Zugestande Grundstücksgrößen: 800m² im ländlichen und 500m² im städtischen Bereich.
Alles darüber hinaus gilt als Vermögen das angerechnet wird. "
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