Vermächtnisnehmer
Der Erbe gibt ein halbes 6-Familienhaus dem Vermächtnisnehmer.
Sind beide anschliessend eine Erbengemeinschaft oder sind beide unabhängig voneinander
Sind beide anschliessend eine Erbengemeinschaft oder sind beide unabhängig voneinander
Antworten (4)
Sofern das Testament das nicht regelt, sind zunächst beide eine Erbengemeinschaft.
Allerdings ist eine Erbengemeinschaft dazu aufgerufen, die Einzelheiten dann zu regeln. Das kann so geschehen, das die verbleibenden Überschneidungen minimiert werden.
Also z.B. Jeder 3 bestimmte Eigentumswohnungen. Wohnungen mIt jeweils alleinigem Verfügungsrecht. Das Dach oder Fundament bleibt allerdings Gemeinschaftseigentum.
Wenn das Dach saniert werden muss, ist man dann also wieder eine Eigentümer-Gemeinschaft
Allerdings ist eine Erbengemeinschaft dazu aufgerufen, die Einzelheiten dann zu regeln. Das kann so geschehen, das die verbleibenden Überschneidungen minimiert werden.
Also z.B. Jeder 3 bestimmte Eigentumswohnungen. Wohnungen mIt jeweils alleinigem Verfügungsrecht. Das Dach oder Fundament bleibt allerdings Gemeinschaftseigentum.
Wenn das Dach saniert werden muss, ist man dann also wieder eine Eigentümer-Gemeinschaft
Erstens:
Also irgendjemand stirbt und hinterlässt seinem Erben ein Haus? Oder nur ein halbes Haus? Oder was?
Daneben gibt es noch einen Vermächtnisnehmer, der irgendwas bekommen hat. Einen Kugelschreiber? Wohnrecht? Die andere Haushälfte? Oder was?
Das ist alles schon mal unklar.
Nun gibt der Erbe ein halbes Haus dem Vermächtnisnehmer. Wenn das halbe Haus, das Vermächtnis der Vermächtnisnehmers ist, dann gibt der Erbe erst einmal gar nichts, das hat der Erblasser dann gegeben.
Wenn das Vermächtnis etwas anders war, dann hat der Erbe eben ein halbes Haus verschenkt, das macht die beiden zu einer Eigentümergemeinschaft, aber nicht zu einer Erbengemeinschaft.
Wenn das halbe Haus das Erbe war und die andere Hälfte das Vermächtnis, dann gehört dem Vermächtnisnehmer nun ein ganzes Haus und der Erbe kann Zelten gehen.
Also irgendjemand stirbt und hinterlässt seinem Erben ein Haus? Oder nur ein halbes Haus? Oder was?
Daneben gibt es noch einen Vermächtnisnehmer, der irgendwas bekommen hat. Einen Kugelschreiber? Wohnrecht? Die andere Haushälfte? Oder was?
Das ist alles schon mal unklar.
Nun gibt der Erbe ein halbes Haus dem Vermächtnisnehmer. Wenn das halbe Haus, das Vermächtnis der Vermächtnisnehmers ist, dann gibt der Erbe erst einmal gar nichts, das hat der Erblasser dann gegeben.
Wenn das Vermächtnis etwas anders war, dann hat der Erbe eben ein halbes Haus verschenkt, das macht die beiden zu einer Eigentümergemeinschaft, aber nicht zu einer Erbengemeinschaft.
Wenn das halbe Haus das Erbe war und die andere Hälfte das Vermächtnis, dann gehört dem Vermächtnisnehmer nun ein ganzes Haus und der Erbe kann Zelten gehen.
Ich ziehe meine Antwort zurück.
Ich war davon ausgegangen, dass "Vermächtnisnehmer" ein etwas altmodisches Synonym zu "Erbe" ist.
Damit habe ich offensichtlich falsch gelegen.
Mea culpa.
Danke an Ing für die Richtigstellung!
Ich war davon ausgegangen, dass "Vermächtnisnehmer" ein etwas altmodisches Synonym zu "Erbe" ist.
Damit habe ich offensichtlich falsch gelegen.
Mea culpa.
Danke an Ing für die Richtigstellung!
Matthew, vielleicht gefällt dir 'der Bedachte'. Steht im Erbrecht. Allerdings mit Einschränkung: er ist ist lediglich Bedachter, auch wenn er als Erbe bezeichnet wird. Dabei kann auch Bedachter sein, der noch nicht erzeugt wurde.
Die obige 'Frage' passt zum Erbrecht. Beantworten könnte sie wohl nur ein höchstbeamteter Jurist im Bundesjustizministerium ...
Justitia, mir graut vor dir!
Die obige 'Frage' passt zum Erbrecht. Beantworten könnte sie wohl nur ein höchstbeamteter Jurist im Bundesjustizministerium ...
Justitia, mir graut vor dir!