Alle Beiträge zum Thema: Erbengemeinschaft
Wohnrecht auf Lebenszeit
Wir sind eine Erbengemeinschaft, wobei ein Mitglied ein lebenslanges Wohnrecht in Teilen des Hauses hat. Er zahlt bisher auch alle laufenden Kosten wie Strom, Wasser usw. Nun entbrennt ein Streut darüber wer die Steuern und Besitzabgaben und die Gebäudeversicherung zahlt. Im Internet findet man dazu leider unterschiedliche Antworten.
Zwei Hauseigentümer: A wohnt mietfrei - hat B Anspruch auf rückwirkende Zahlungen?
Hallo zusammen, A und B haben vor knapp 30 Jahren in einer gleichberechtigten Erbengemeinschaft ein Haus (inkl. Grundstück) geerbt in einer SEHR lukrativen und teurer Gegend.. A wollte das Ganze direkt verkaufen, B nicht. Um der Friedenswille wurde es schlussendlich nicht verkauft. B hat seither die restlichen Schulden allein getilgt, so wie auch alle anderen Kosten getragen. A hat nichts bezahlt. Die Schulden standen jedoch in keinem Verhältnis zum Wert des Hauses. Man hätte einen enormen Gewinn gemacht. B lebt seither mietfrei in diesem Haus, und schaltet und waltet wie es ihm beliebt. Das Haus an sich ist heruntergekommen, weil B alles verkauft hat was nicht niet- und nagelfest war (z. B. Heizung, etc.) und es nie größere Instandhaltungsmaßnahmen gab. Es waren auch des Öfteren Mieter im Haus. Damit wurden dann auch u. a. die Schulden etc. bezahlt. Hat A noch nachträglich Anspruch auf Mieteinnahmen von B (durch das kostenfreie wohnen im Haus seit 30 Jahren)? Oder ist das bereits verjährt?
Gilt eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung für alle Zeiten?
Ein Zweifamilienhaus wurde von zwei miteinander verwandten Parteien vor dem 2. Weltkrieg gebaut. Es wurde grundbuchlich vereinbart, dass das Eigentum niemals geteilt werden darf. Im Falle eines Verkaufs soll die jeweils andere Partei ein Vorkaufsrecht haben. Inzwischen sind alle damals Beteiligten längst gestorben und die Enkelgeneration besitzt das Haus in Form von zwei Erbengemeinschaften. Ist die Bedingung, das Haus dürfe niemals geteilt werden, noch gültig?