Vermieter Hauseigentümer, Mieter Einliegerwohnung
Mieter ist zu 100% Schwerbeschädigt (Pflegefall). Ist der Vermieter dazu verpflichtet die Mülltonnen zum Abholtermin rauszustellen, muss er für eine Möglichkeit zum Wäschetrocknen im Freien stellen und muss er den ständigen Zugang zum Strom- und Gaszähler des Mieters ermöglichen?
Antworten (6)
Ein Wäschetrockenplatz im Freien gehört geört nur dann zur Ausstattung einer vermieteten Wohnung, wenn er im Mietvertrag aufgeführt ist. Bei Neubauten sind Wäschetrockenplätze in einigen Bundesländern seit einigen Jahren auszuweisen, das war in der Vergangenheit aber nicht immer und nicht überall der Fall.
Handelt es sich um Zähler von Versorgungsunternehmen dann ist deren Lage und Zugänglichkeit meist in den technischen Anschlußbedingungen des Versorgungsunternehmens geregelt. Falls nicht, dann werden diese einvernehmlich mit dem Versorger vereinbart. Dies kann dann durchaus in einem verschlossenen Raum sein. Auch wenn es sich bei den Zählern um private geeichte Zwischenzähler handeln, ist der Sachverhalt nicht anders. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln muß einem Mieter jedoch der Zugang zum Stromzähler ein mal monatlich kostenfrei gewährleistet werden. Zum Gaszähler ist mir kein Urteil bekannt.
"Restabfallbehälter" müssen selbstverständlich vom Mieter oder von einer von ihm beauftragten Person zum Abholplatz unb wieder zurück transportiert werden.
Handelt es sich um Zähler von Versorgungsunternehmen dann ist deren Lage und Zugänglichkeit meist in den technischen Anschlußbedingungen des Versorgungsunternehmens geregelt. Falls nicht, dann werden diese einvernehmlich mit dem Versorger vereinbart. Dies kann dann durchaus in einem verschlossenen Raum sein. Auch wenn es sich bei den Zählern um private geeichte Zwischenzähler handeln, ist der Sachverhalt nicht anders. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln muß einem Mieter jedoch der Zugang zum Stromzähler ein mal monatlich kostenfrei gewährleistet werden. Zum Gaszähler ist mir kein Urteil bekannt.
"Restabfallbehälter" müssen selbstverständlich vom Mieter oder von einer von ihm beauftragten Person zum Abholplatz unb wieder zurück transportiert werden.
ing, ok, das er nicht nachts um drei seine Zähler abließt lass ich gelten, aber... es gibt eben auch "Kleinkrämer" die wöchentlich oder sogar täglich ihre Zählerstände in zb. Excel-Tabellen einfügen.
Bei uns im eigenen Haus machen wir das monatlich.
Und da wir die Verbräuche vom letzten Jahr noch haben (mein Vater war Beamter) und wir vor einer Woche unsere alte Heizung ersetzen mußten (+neue Heizungsventile) da uns die alte beinahe um die Ohren geflogen wär, wirds int. in wie weit sich die Verbräuche verändern.
Bei uns im eigenen Haus machen wir das monatlich.
Und da wir die Verbräuche vom letzten Jahr noch haben (mein Vater war Beamter) und wir vor einer Woche unsere alte Heizung ersetzen mußten (+neue Heizungsventile) da uns die alte beinahe um die Ohren geflogen wär, wirds int. in wie weit sich die Verbräuche verändern.
lieber ing, so sehe ich das auch so, da gibt es wohl schon eine mutmaßliche Zerstrittenheit zwischen beiden Parteien.
In so einem Mietverhältnis wie du es schon beschrieben hast möchte ich nicht wohnen.
In so einem Mietverhältnis wie du es schon beschrieben hast möchte ich nicht wohnen.