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Vermögensumwandlung Jobcenter ALG2 Onlineverkäufe

Hallo zusammen aus dem schönen Rheinland!

Ich habe mich hier und da in der googlewelt schon versucht schlau zu machen und bin am Ende nun noch verwirrter als vorher.

Mein Problem bezieht sich hier nun auf online verkäufe bei ebay &.co.

Mittlerweile weiß ich, daß es sich um Vermögensumwandlung handelt (welches ich dem JC nicht melden muss) richtig?

Nun, die Situation ist folgende, ich und meine Frau haben Mitte vergangenes uns dazu durchgerungen mal auszumisten, denn im Laufe der Jahre kommt doch einiges zusammen, besonders bei Frau (tolle. Handtasche, wird gekauft, und dann doch nicht wirklich genutzt) sowie dekorkram für die Wohnung, selten getragene Kleidung in die man irgendwann nicht mehr rein passt oder nicht mehr gefällt.

Außerdem war es auch noch notwendig, weil wir jede Menge Sachen von meiner Mutter bekommen haben die aus ihrem großen Haus in eine kleine Wohnung gezogen ist. Aus diesen Sachen sollten wir heraus suchen was wir haben möchten und den Rest verkaufen und von dem Erlös etwas sinniges anfangen. Sie meinte vielleicht den Führerschein machen um die berufliche Situation zu verbessern für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Meiner Meinung nach war das so ein wing mit dem Zaunpfahl (kenn doch meine Mum) denn sagte auch, wenn es nicht sinnvoll genutzt wird um etwas zu ändern möchte sie das geld von den Verkäufen zurück.

Also fingen wir an zu sortieren, auszumisten, zu verschenken und auch dies und das weg zu werfen, Fotografiert, eingestellt und verkauft seit November letzten Jahres.

Da es durchaus gute erhaltene gebrauchte Sachen waren (das eine oder andere auch neu aber wenig) zu guten Preisen fing es an gut zu laufen. Wir hatten ein paar Monate hier und da 200-300€ Einnahme.

Nun muss ich einen WBA stellen, denn die Leistungen enden sonst zum 30.09 (ja, ich weiß, es wird Zeit und geht morgen am Montag raus) und Kontoauszüge vorlegen. Darauf klar ersichtlich die Eingänge der verkäufe mit Versandkosten (also brutto sogesehen) und wenn man diese nun addiert sind es gut 1900€. Abzüglich der Versandkosten, verkaufsgebüren und die eine oder andere Anschaffung für die 2 stubentieger und medikamente (Schmerzmittel für meine Frau, die die krankenkasse nicht übernimmt) liegen wir nun netto noch bei 1250€ ungefähr, welches auf dem Konto liegt.

(aktueller kontostand 1687,..€, davon ca.198€ Mehrbedarf für den Boiler a17, 58€ pro Monat sowie regelsatz Okt. Und restliche regelsatz vom vergangenen Monat)

Ich weiß, das dies als Vermögen gilt und somit auch der Grundfreibetrag (Schon Vermögen).....richtig? Das würde bedeuten, daß JC kann dies nicht als Einkommen verwerten und anrechnen. Wie mache ich dies dem JC nun plausibel klar, das dies hält der Hausrat von uns ist und der meiner Mum. Wäre es hilfreich, wenn meine Mutter dies bestätigen würde..... irgendwie so einen Vertrag rückwirkend schließen, das wir ihre Sachen verkaufen durfen-sollen alleine zu Zweck (den Führerschein) zu machen, halt so eine Art darlehensvertrag?

Möchte mich nun vorab bei euch für viele hilfreiche Antworten bedenken.

Grüße aus dem Rheinland
Frage beantworten Frage Nummer 3000202942 Frage melden

Antworten (3)
ingSND
O Deine Mutter Dir 50€ gibt oder einen Schrank, den Du dann für 50€ verkaufst, ist kein großer Unterschied. Dinge, die Du von Deiner Mutter bekommen und dann verkauft hast, sind m.E. also keine "Vermögensumwandlung" sondern Einkommen.
Bei Deinen eigenen Teilen sieht das anders aus. Ich hätte wahrscheinlich nur eigene Teile.

Bei Deinem Kontostand musst Du Dir keine allzu großen Sorgen machen. Wenn das Jobcenter nach den Einnahmen fragt, dann reichts Du für die drei dicksten Zahlungen die Kopien der Anzeigen und des Mailverkehrs ein und erklärst, dass die restlichen Einnahmen in gleicher Weise entstanden sind. Eventuell legst Du eine Liste der verkauften Teile bei (die dann ohne den ganzen Schriftverkehr). Nach meiner Erfahrung sind die Jungs beim Jobcenter auch nur Menschen, die versuchen zu helfen.
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mantrid
Wichtig ist der Unterschied zwischen Einnahme und Einkommen. Beim Einkommen erzielst Du einen Vermögenszuwachs, sei es, dass Du Sachen teurer verkaufst, als Du sie bezahlt hast oder Sachen geschenkt bekommst. Die geschenkten Sachen zu verkaufen ist daher nicht unbedingt Einkommen, die Schenkung selbst aber schon. Verkaufst Du geschenkt bekommende Sachen über dem Schenkungswert (der vermeintlich pottenhässliche Kunstdruck entpuppt sich als echter Rembrandt), ist der Mehrwert auch Einkommen. Besser wäre es gewesen, im Auftrag der Mutter zu vekraufen und ihr das Geld zu überweisen. Sponsert sie dann einen Führerschein, damit Du sie zum Arzt, Friseur, Einkaufen usw. fährst (zwinker, zwinker), hast Du keinen (persönlichen finanziellen) Vorteil von dem Führerschein, womit er so betrachtet auch nicht dem Einkommen zuzurechnen wäre. Wenn sich damit die Vermittlungschancen in den Arbeitsmarkt erhöhen, könnte sich das JC eventuell dieser Sichtweise anschließen. Einfach mal das JC fragen, ob es ein Problem damit hätte, wenn Deine Mom Dir einen Führerschein sponsort.
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dschinn
der vermeintlich pottenhässliche Kunstdruck entpuppt sich als echter Rembrandt
Der war gut!
Der letze Rembrant (der mit ohne d) ist für 16 Millionen Pfund über den Tisch gegangen.
Solch Kunstdruck hätte ich auch gerne.
Aber dann hat man sicher andere Ämter als das Jobcenter am Hals.
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