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Gast

Versetzung oder Änderungskündigung

Guten Tag

Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auf Teilzeitbasis (18-25 Std/Wo).
Nun wurde mir recht kurzfristig erklärt, dass ich aus Kostengründen versetzt werden soll. ( In meinem Arbeitsvertrag steht weder eine Versetzungsklausel noch ein festgelegter Arbeitsort.) Falls ich das nicht möchte dürfe ich mich zur GfB umgruppieren lassen.

Die einzige mir angebotene gleichwertige offene Stelle ist 53km von meinem Wohnort entfernt und ich kann diese (ohne Führerschein) nicht annehmen. Die GfB Stelle möchte ich aus finanziellen Gründen nicht annehmen.

Mein Arbeitgeber sagte mir allerdings, ich MÜSSE mich für eine dieser Möglichkeiten entscheiden oder selbst kündigen.
Ist dem wirklich so?
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Antworten (6)
Alienne
Interessant wäre zu wissen, was "zur GfB umgruppieren" arbeitrechtlich bedeuten könnte, z.B. sind deine Firma und die GfB verbunden.
Ansonsten:
Deine Firma will Kosten reduzieren und könnte versuchen, dich daher betriebsbedingt zu kündigen. Da eine Kündigung aber immer ultima ratio ist, bietet sie dir eine Versetzung auf eine gleichwertige Stelle an. In deiner Überschrift hast du insoweit Recht, wenn du die Versetzung nicht annimmst, kann dir der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Was in dieser Konstellation keinesfalls vorkommt, ist, dass du selbst kündigst; das machst du mal bitte nicht.
Übrigens: Je nach Anbindung kann man eine 53 km entfernte Arbeitsstelle auch ohne Auto erreichen. Du glaubst nicht, wieviele Arbeitnehmer*innen noch weiter fahren für einen guten Job.
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StechusKaktus
Selbstverständlich musst du nicht kündigen. Lass dir das nicht weismachen!
Offenbar geht es um einen niedrig bezahlten Job, wenn dir allen Ernstes eine geringfügige Beschäftigung angeboten wird. Dementsprechend schlecht wird dann wohl auch die 53 Km entfernte Stelle sein.

Die Frage ist: Was willst du? Auf deiner jetzigen Stelle will dich dein Arbeitgeber nicht haben. Er gibt dir zwei Alternativen zur Wahl, die für dich nicht tragbar sind.

Es läuft also auf eine Trennung hinaus.
Ich empfehle dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der dir die beste Strategie empfiehlt, eine Abfindung zu verhandeln. Eine GfB Stelle kannst du dir doch danach immer noch suchen.
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Alienne
StechusKaktus, ich bin etwas skeptisch, ob in dem Fall eine Abfindung erreicht werden kann, der AG hat sich nicht so furchtbar verkehrt verhalten, außer in dem Punkt mit der Eigenkündigung. Aber Versuch macht kluuch, der Anwalt ist immer eine gute Wahl.
Und jetzt ist doch auch schon bei mir der Groschen gefallen, was "GfB" bedeutet, danke :-) Verflixte Abkürzungen.
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Icke4711
Hallo Gast,
wie schon geschrieben, dein AG will nicht mehr mit dir🤔und versucht mit den Mitteln seine Situation zu lösen.
Wenn du beide Optionen ablehnst (auch eine Änderungskündigung) kann/eventuell wird das Amt(sofern du da hin musst) dir das als Ablehnung eines Jobs vorwerfen. Heisst, eine Sperre steht im Raum.
Es sei denn, in einer KÜ steht betriebsbedingt!! drin.
Warum will er ausgerechnet dich "versetzen"? Solche Aktionen müssen arbeitsrechtsrechtlich und sozialverträglich geprüfte werden (Betriebszugehörigkeit, Kinder, zu pflegende Familienangehörige, Alter usw.usf). Eventuell ist ja jemand in der "Hackordnung" vor dir....
Hier kannst du die Option Anwalt sehr wohl überlegen. Wärst du sozusagen nicht an der Reihe, wäre jemand anderes dran, aber der AG spricht dich an. Dann würde das Thema Abfindung wieder auf dem Tisch liegen.
Ja, nicht so einfach. Nimmst du GfB an und suchst dir was anderes wäre das auch eine Option. Zum Thema Entfernung sieht das Gesetz leider eine wesentlich höhere Zumutbarkeit vor.
Selbst kündigen, in der Situation never, wie auch alle anderen bereits geraten haben. Lass dir da bitte nix erzählen.
Gibt es einen fähigen Betriebsrat? Bist du eventuell in der Gewerkschaft?
"Aus Kostengründen"? 🤔. Mhh, hat immer einen bitteren Beigeschmack.
Anyway, wäre ich in deiner Situation, würde ich einen Arbeitsrechtler um Rat bitten.
Ich wünsche dir eine gute Lösung für dich und dabei viel Erfolg.
VG
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Jo-Schu-1978
Pauschal kann man das nicht beantworten. Wie schon erwähnt, hängt es von der Erreichbarkeit der neuen Stelle ab. Tendenziell sagt man maximal die Hälfte der täglichen Arbeitszeit ist für Hin- und Rückfahrt zumutbar.

Für den AG gilt der Grundsatz des 'billigen Ermessens', er muss also prüfen und begründen warum er gerade dich versetzt. Allerdings ist billiges Ermessen, anders als eine Sozialauswahl bei einer Kündigung, ein ziemlich weiches Kriterium. Insbesondere wenn eine Stelle weg fällt, stellt das keine große Hürde da.

Wichtig: Bei einer Änderungskündigung an die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage denken, sonst steht man am Ende komplett ohne Job da.
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