hazel
Mein Chef sitzt im Betriebsrat und will mich nun wegen persönlichen Differenzen einfach versetzen! Darf er das einfach so oder müssen die anderen Mitglieder des BRs das abstimmen? Dazu kommt duch diese versetzung entstehen mir Unkosten da ich erst vir eiem halben Jahr an meinen Arbeitsort gezogen bin genau aus diesen Gründen, weil ichs mir nicht mehr leisten konnte! Darf ich mehr Geld oder mehr std. verlangen? Habe aktuell 30 std und komm grad so über die runden!
Versetzungen
Mein Chef sitzt im Betriebsrat und will mich nun wegen persönlichen Differenzen einfach versetzen! Darf er das einfach so oder müssen die anderen Mitglieder des BRs das abstimmen? Dazu kommt duch diese versetzung entstehen mir Unkosten da ich erst vir eiem halben Jahr an meinen Arbeitsort gezogen bin genau aus diesen Gründen, weil ichs mir nicht mehr leisten konnte! Darf ich mehr Geld oder mehr std. verlangen? Habe aktuell 30 std und komm grad so über die runden!
Antworten (8)
Ein Abteilungsleiter kann im Betriebsrat sein und ist dennoch ein Chef. Halt nicht der große Chef, aber weisungsbefugt.
Der Betriebsrat ist immer die lange Hand vom Chef. Da kannste keine Unterstützung erwarten, evtl Beihilfe zum Umzug.
Opal jetzt muss ich dir aber widersprechen. Du kannst nicht einfach den Betriebsrat als langen Arm vom Chef bezeichnen. Normalerweise arbeiten die Betriebsräte sehr korrekt und lassen sich nicht mißbrauchen. Es mag Einzelfälle geben, in denen das anders ist, aber es ist nicht die Regel.
Ja, und wenn der Kollege versetzt werden soll dann wird der versetzt. Und elfi, auch wenn sich der BR dagegen entscheiden sollte, was nicht passieren wird, hätte der Kollege an seinem alten Arbeitsplatz nix mehr zu lachen.
Bester im landläufigen Sprachgebrauch bezeichnen viele Leute ihren direkten Vorgesetzten als ihren Chef. Ob das korrekt ist oder nicht, sie tun es. Und sei es nur ein kleiner Abteilungsleiter, sie nennen ihn so. Oft gehört.
schau in deinen arbeitsvertrag, wenn dort ein arbeitsort bezeichnet ist, dann kann er dich nicht an einen anderen versetzen, sondern nur durch eine änderungskündigung.
zum thema passiver betr.wahl legitimierung siehe Betriebsverfassungsgesetz §5
zum thema passiver betr.wahl legitimierung siehe Betriebsverfassungsgesetz §5