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bh_roth

Vorsätzliche Tötung


Der Todesschütze Markus K. wurde schuldig gesprochen. Das Urtei der Jury: Vorsätzliche Tötung. Worin grenzt sich dieser für mich schräge Straftatbestand vom Mord ab? Für deutsches Recht genügt dafür das Vorhandensein eines oder mehrerer Mordmerkmale (Vorsatz).
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Antworten (9)
DerCAM
Der Vorsatz allein ist nach deutschem Recht keines der in StGB § 211 Abs. 2 genannten Mordmerkmale. Ist keines der dort genanntyen Mordmerkmale vorhanden, ist die absichtliche Toetung eines Menschen eben kein Mord.

Ein vorsaetzlicher Totschlag ist also keinesfalls ein "schraeger" Straftatbestand. Es mangelt schlicht und ergreifend am Vorhandensein eines oder mehrerer der Mordmerkmale und kann somit kein Mord sein.

Die Hoechststrafe beim vorsaetzlichen Totschlag ist aber identisch mit der bei Mord: lebenslange Freiheitsstrafe.
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bh_roth
Um zur Bedeutung des Vorsatzes bei Mord zu kommen, reicht es nicht, den Paragrafen des StGB zu zitieren. Dazu muss man schon etwas tiefer einsteigen. Der Tatbestand wird aufgliedert in den objektiven und den subjektiven Tatbestand. Und bei letzterem findet man den Begriff Vorsatz.
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hphersel
Ein Beispiel für vorsätzliche Tötung: ein Arzt gibt einem Todkranken eine Spritze mit Kaliumchlorid. Der Kranke wusste im Vorfeld, was passieren würde.
Wusste der Kranke das nicht, wurde ihm diese Spritze sogar gegen seinen Willen verabreicht, ist es Mord.
In den USA heißt es immer "murder", aber es gibt dort Abstufungen "First degree" oder "second degree" - Genaueres findest du in der Englischen Wikipedia hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Murder_%28United_States_law%29#Degrees_of_murder_in_the_United_States
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Skorti
Voluntary manslaughter, also vorsäztzliche Tötung, bedingt, dass es keine geplante Tötung gewesen ist. (no prior intent to kill)
Allerding haben sie dem Mörder doch dies vorgeworfen, er hätte eine Falle gestellt in der Absicht einen Einbrecher zu töten, somit prior intent.
In Deutschland wären m.E. mehrere Mordkriterien erfüllt gewesen, wer eine Falle stellt um Einbrecher zu töten handelt doch wohl offensichtlich heimtückisch.
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JennyJay
In Deutschland muss man im Gegensatz zu den USA vorher warnen, bevor man den Einbrecher oder den Juwelenräuber, der mit der Pistole im Vorzimmer steht, anschießt. In den USA ist dies nicht so, wenn man sich auf das Recht beruft, sein Haus und Besitz zu verteidigen. Warum die Anwälte darauf nicht stärker plädiert haben, bleibt ihr Geheimnis.
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bh_roth
@YennyJay: Zitat: "In Deutschland muss man im Gegensatz zu den USA vorher warnen, bevor man den Einbrecher oder den Juwelenräuber, der mit der Pistole im Vorzimmer steht, anschießt.
Das ist Blödsinn. Diese Situation eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs ist klassisch. Niemand muss hier erst einmal eine Warnung aussprechen, wenn der Rechtsbrecher selbst eine tödliche Waffe führt. Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich sofort das geeignete Mittel, welches den rechstwidrigen Angriff abwehrt, einsetzen: Schießen. Aber ich will mich nicht mit dir über die Möglichkeiten des Waffengebrauchs in Deutschland unterhalten, weil du, wie dein Beitrag zeigt, keine Kenntnis hast von der Rechtslage.
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hphersel
JennyJay, die Anwälte der Verteidigung haben sich NUR darauf berufen. Aber auch nach dem Recht in Montana war dieser Punkt einfach nicht gegeben. Die Anklage konnte plausibel darlegen, dass sich de rSchütze eben NICHT BEDROHT GEFÜHLT hat - und damit war die Voraussetzung, um zur Waffe greifen zu dürfen, nicht mehr gegeben. Ende.
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Cordelier
Mord wäre auf eine bestimmte Person gerichtet, vorsätzliche Tötung aber bezieht sich auf eine unbestimmte Person, klar hat er mit Tötungsabsicht geschossen und dem Jungen eine Falle gestellt. Markus K. wollte einen erschießen, ob es nun der Junge oder ein anderer wäre, war im egal, Früher oder später wäre es eh passiert. Deshalb ist das Urteil richtig und er dafür hoffentlich lange büßen muß, mit Seife runterfallen und so....
Das Gericht bewahrt ihn damit vor der Todesstrafe die auch in Montana noch Gültigkeit hat
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Cordelier
Aber warum braucht das Gericht die Zeit bis Februar um das Strafmaß festzulegen???
Hier in D gibt es gleich das Strafmaß, für diesen Mistkerl mind 25 Jahre + Sicherheitsverwahrung.
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