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Sockenpuppe

Vorstellungsgespräch

Muss ich eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr und/oder dem THW angeben?
Darf ich bei direkter Nachfrage lügen?
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Antworten (11)
Deho
Musst du angeben, aber Personaler bewerten privates soziales Engagement positiv. Lügen darfst du in diesem Fall nicht, weil du bei einem Einsatz vom Arbeitsplatz gerufen wirst. Das wäre bei Verschweigen ein Kündigungsgrund (fristlos).
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Der_Denis
Kann es passieren, dass du auch während der Arbeitszeit ausrücken solltest, wenn es mal wo brennt? Dann muss das der Arbeitgeber natürlich wissen und damit einverstanden sein.
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Meyerhuber
Aus welchem Grund möchtest Du diesen Umstand denn verheimlichen, bzw. bei direkter Nachfrage lügen? Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass dies ein Grund wäre, Dir den Arbeitsplatz nicht anzubieten, sofern Du dafür geeignet bist.
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Sockenpuppe
Okay! Aber wenn ich erst nach der Einstellung in die FF und/oder THW eintrete dann muss ich dem Arbeitgeber zwar Bescheid sagen, hätte aber nicht das Problem, dass er mich deshalb nicht einstellt, richtig?
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@Meyerhuber: es geht natürlich darum, dass der Arbeitgeber mich freistellen müsste, wenn es brennt, ein Haus eingestürzt ist, etc. Den Lohn kriegt er zwar ersetzt (auf Antrag), aber sofern er keinen Ersatz einstellt, bleibt die Arbeit natürlich liegen!
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Sockenpuppe
@Der_Denis: Der AG muss NICHT einverstanden sein! § 1 Abs. 1 Satz 2 THW Helferrechtsgesetz:
"Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt."
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Das ist eine Folge per Gesetz! Das bedarf keiner Einwilligung des Arbeitgebers!
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Der_Denis
Aber das Vertrauensverhältnis ist gestört. So was kannst du nicht verheimlichen, spätestens dann, wenn du zu einem Einsatz gehst während der Arbeitszeit merkt der Arbeitgeber, dass du geschwindelt hast. Das Gesetz kannte ich nicht, dann darfst du anscheinend bei explizitier Nachfrage im Vorstellungsgespräch lügen, aber ist es dir das Wert bei was, das sehr wahrscheinlich raus kommt?

Außerdem muss es ja der Arbeitgeber nicht begründen, wenn er dir in der Probezeit kündigt.
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Der_Denis
Ich würde da aber nicht lügen, wenn dich jemand deshalb nicht einstellt, da willst du doch nicht freiwillig arbeiten, oder?
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Sockenpuppe
Nö, aber wo will man heutzutage schon noch freiwillig arbeiten?
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TschiTschi
Wieso willst Du das verheimlichen?
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BIBABoxi
Mich würde natürlich auch interessieren warum das verheimlichen willst :D! Also ich würde definitiv nicht lügen, dass kommt auf keinen Fall gut, wenn das mal rauskommt, zumal ich mir nicht sicher bin, ob du gekündigt werden kannst. Gib es mit an, solch ein Interesse kommt in der Regel sehr, sehr gut!
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Sockenpuppe
@TschiTschi @BIBABoxi: Ihr glaubt also wirklich, dass alle AG es total super finden, wenn der Angestellte jederzeit aufspringen und seine Arbeit Arbeit sein lassen kann?
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Dass er einen Antrag stellen muss, um den Lohn (den er weiter zahlen muss) ersetzt zu bekommen?
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Dass er bei Einsätzen im Urlaub den Urlaub nachreichen muss?
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Jetzt würde mich mal interessieren: Warum sollten Arbeitgeber sowas gut finden?
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