Kampfkeks
Wann kommt eigentlich in der Regel der Umsatzsteuerbescheid? Gibt es im Internet Seiten, die den gesamten Vorgang verständlich erklären?
Antworten (3)
Gar nicht. Da du diese Steuer selbst berechnen musst, hast du deinerseits entweder eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung oder eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt einzureichen. Sofern das Finanzamt nicht von deinen darin gemachten Angaben abweicht, wirst du diesbezüglich keinen gesonderten Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten.
Nicht umsonst steht auf der ersten Seite des Umsatzsteuerformulares recht deutlich folgender Satz: "Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird." Ein zweiter wichtiger Satz ist: "Die Abschlusszahlung ist binnen einem Monat nach der Abgabe der Steuererklärung zu entrichten (§ 18 Abs. 4 UStG)." Man sollte sich also solche Formulare auch einmal richtig durchlesen ;-). Und ja, es gibt wahrscheinlich dutzende Seiten im Internet, wo alles zur Umsatzsteuer erklärt wird. Aber da du ja anscheinend Unternehmer bist, solltest du eigentlich einen Steuerberater haben, an den du dich bei solchen Fragen wenden solltest
Da Sie Ihre Umsatzsteuer-Jahreserklärung selbst einreichen, und möglicherweise auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, erhalten Sie nicht noch einmal extra einen Bescheid vom Finanzamt darüber. Dieser wird Ihnen nur dann zugeschickt, falls ein Fehler in Ihren Berechnungen festgestellt wird.