Wann muss meine Krankmeldung beim Arbeitgeber sein
Habe ein schreiben bekommen.
Attestpflicht.
Hiermit weisen wir Sie an,Ihrem Vorgesetzten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder
Sonstigen Verhinderung unverzüglich ab dem 1.Werktag der Arbeitsunfähigkeit eine
Ärztliche Bescheinigung über das bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer
Vorzulegen.
Geht das den ?
Attestpflicht.
Hiermit weisen wir Sie an,Ihrem Vorgesetzten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder
Sonstigen Verhinderung unverzüglich ab dem 1.Werktag der Arbeitsunfähigkeit eine
Ärztliche Bescheinigung über das bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer
Vorzulegen.
Geht das den ?
Antworten (10)
Ich verstehe das Schreiben so:
Der Arbeitnehmer muß am ersten Tag seiner Erkrankung zum Arzt und sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Die kann er dann auf dem Postweg in die Firma schicken. Die Bescheinigung muss ab dem 1. Werktag gelten.
Natürlich muß man sich am 1. Werktag auch telefonisch oder sonstwie krank melden.
Der Arbeitnehmer muß am ersten Tag seiner Erkrankung zum Arzt und sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Die kann er dann auf dem Postweg in die Firma schicken. Die Bescheinigung muss ab dem 1. Werktag gelten.
Natürlich muß man sich am 1. Werktag auch telefonisch oder sonstwie krank melden.
Es gibt ein paar Gerüchte, die sich durch die Jahrzehnte hin weg halten. Von wegen, man muss sich erst am dritten Tag krank melden usw.
Niggese.
Anzeige und Nachweispflicht bestehen ab dem ersten Tag der Erkrankung !
Dass der postalische Weg der Krankmeldung dann drei Tage dauern kann, bis sie beim AG ist, mag angehen.
Aber, Nichtmelden innerhalb der ersten zwei Tage und Nachweis der Erkrankung erst am dritten Tag, ist innerhalb der ersten beiden Tage ''Blau machen'' und kann entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.
Insofern
ja das geht !
Niggese.
Anzeige und Nachweispflicht bestehen ab dem ersten Tag der Erkrankung !
Dass der postalische Weg der Krankmeldung dann drei Tage dauern kann, bis sie beim AG ist, mag angehen.
Aber, Nichtmelden innerhalb der ersten zwei Tage und Nachweis der Erkrankung erst am dritten Tag, ist innerhalb der ersten beiden Tage ''Blau machen'' und kann entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.
Insofern
ja das geht !
Ich weiss nicht, was du von mir willst ?
Beide Links bestätigen nur das was ich schrieb.
Melden am ersten Tag. Die Feststellung, daß man zu krank ist, um arbeiten gehen zu können Attestiert ein Arzt. Nicht man selbst.
Wenn du dich in dem Fall uuuunbedingt auf Wortglauberei verlassen magst.. dann auf eingenes Risko. Einsatz ist dann dein jeweiliger Job. *schulterzucke*
Beide Links bestätigen nur das was ich schrieb.
Melden am ersten Tag. Die Feststellung, daß man zu krank ist, um arbeiten gehen zu können Attestiert ein Arzt. Nicht man selbst.
Wenn du dich in dem Fall uuuunbedingt auf Wortglauberei verlassen magst.. dann auf eingenes Risko. Einsatz ist dann dein jeweiliger Job. *schulterzucke*
@ PorterC
Lesen ist anscheinend nicht deine Stärke. Bei meinen Arbeitgebern hat übrigens bei einem einzigen Kranhkheitstag bisher immer ein Anruf gereicht.
Lesen ist anscheinend nicht deine Stärke. Bei meinen Arbeitgebern hat übrigens bei einem einzigen Kranhkheitstag bisher immer ein Anruf gereicht.
Auszug aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz::
§ 5,1
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
§ 5,1
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Und nochwas: Ich finde es unfassbar wie sich hier einige Beteiligte zu einer ganz normalen und hier auch vernünftig formulierten Frage wieder über persönliche Befindlichkeiten aufmandeln (ziehr sich ja durch sämtliche Beiträge) Allerdings muss ich hier auch "porterc" kritisieren, Blödsinn zu schreiben und es wäre schön bevor er/sie sich jetzt persönlich angegriffen fühlt, sich zuerst den Gesetzentext zu lesen und dann seinen/ihren ersten Kommentar damit zu vergleichen.
Bei der Zombijagd geht es halt um Leben und Tod, da verletzt man schonmal die Regeln der Höflichkeit. Gegen das was man sonst noch hier hört aber eher harmlos würde ich mal behaupten. Also Entschuldige PorterC, wenn ich dich beleidigt haben sollte.