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goofy4

Warum ist es möchlich, dass staatlich anerkannte Privatschulen z.B. nur weibliche Schüler aufnehmen?

Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darf doch eigentlich ein Bewerber nicht ausschließlich aufgrund seines Geschlechts abgewiesen werden, was an solchen "Mädchen"- oder "Jungen"-Schulen eindeutig gemacht wird.
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Antworten (4)
bh_roth
Wie der Name schon sagt: P R I V A T-Schule. Die Blindow-Schule in Bückeburg z.B. hatte lange Zeit Fachrichtungen, die weiblichen Teilnehmern vorbehalten war, bis sie diese Studiengänge auch für männliche Interessenten öffnete.
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goofy4
@bh_roth: Eine Firma ist auch privat. Wenn ein Bewerber erkennbar wegen des Geschlechts abgeleht wird gibt es aber trotzdem mächtig ärger.
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bh_roth
Du hast recht. Aus dem Grunde musste sich die Bundeswehr ja auch den Frauen in allen Berufen öffnen- nicht nur im Sanitätsdienst. Aber erst nach einem Musterprozess.
Die erste Pilotin der BW jedenfalls war so strohdoof, dass sie 3 Mal durch die Checkflüge zur Erlangung der Fluglizenz durchgerasselt ist. Jeder junge Mann wäre nach dem 2. Fehlversuch von der Verwendung abgelöst worden. Aber da sie durch die Medien einen gewaltigen Bekanntheitsgrad erlangt hatte, musste sie letztendlich bestehen.
Das ist ein Beweis dafür, dass ein Gerichtsurteil in der Tasche noch lange nichts über Eignung aussagt.
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Ignatius
Die Bewerber um einen Schulplatz an einer Privatschule ist kein Bewerber im arbeitsrechtlichem Sinn. Daher gilt in einem solchen Fall nur der Abschnitt 3 (Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr) , also die Paragraphen 19 bis 21 des Gesetzes.

Im § 20 des AGG ist dann auch von "Zulässige unterschiedliche Behandlung" die Rede, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Einige dieser Gründe sind im Gesetz aufgezählt, doch ist diese Aufzählung nicht vollständig (zu erkennen an dem Wörtchen "insbesondere").

Was die Gerichte daraus machen, muss man abwarten oder eine gerichtliche Entscheidung durch eine Klage herbeiführen.
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