Warum steht das in meinem führungszeugnis
Hallo,ich habe letztes Jahr Lebensmittel gestohlen und wurde erwischt...ich habeeine Anzeige bekommen
Und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen a 15 €
Nun habe ich für meine Arbeit ein Führungszeugnis gebraucht wo jetzt drinnen steht
Eintragung im Register
xx.xx.2015 AG Mainz
Rechtskräftig seit xx.xx.xxxx
Datum der Tat : xx.xx.xxxx
Tatbeteiligung: Diebstahl geringwertiger Sachen
Angewendeten Vorschriften : STGB $242 Abs.1,$ 248a
20 Tagessätze zu je 15,00 Euro Geldstrafe
Nun meine Frage warum steht das im Führungszeugnis mir wurde damals gesagt das es nicht da rein kommt nun habe ich Angst das ich meinen Arbeitsplatz verliere
Mir wurde gesagt das dies nicht im Führungszeugnis stehen würde
Und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen a 15 €
Nun habe ich für meine Arbeit ein Führungszeugnis gebraucht wo jetzt drinnen steht
Eintragung im Register
xx.xx.2015 AG Mainz
Rechtskräftig seit xx.xx.xxxx
Datum der Tat : xx.xx.xxxx
Tatbeteiligung: Diebstahl geringwertiger Sachen
Angewendeten Vorschriften : STGB $242 Abs.1,$ 248a
20 Tagessätze zu je 15,00 Euro Geldstrafe
Nun meine Frage warum steht das im Führungszeugnis mir wurde damals gesagt das es nicht da rein kommt nun habe ich Angst das ich meinen Arbeitsplatz verliere
Mir wurde gesagt das dies nicht im Führungszeugnis stehen würde
Antworten (19)
Es muss sich bei dir um einen Wiederholungstäter handeln. Denn allein betrachtet erscheinen Straftaten, die mit 20 Tagessätzen bestraft werden, nicht im Führungszeugnis, und auch nicht im Strafregister. ich meine, die grenze liegt bei 90 Tagessätzen, bin mir da aber nicht ganz sicher.
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Wenn das deine erste Straftat war, solltest du die Löschung beantragen.
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Wenn das deine erste Straftat war, solltest du die Löschung beantragen.
Nein, lieber Amos, damit hat das nur sekundär zu tun. Eine Erst-Straftat mit 20 Tagessätzen taucht nicht im Führungszeugnis auf.
Es kann auch sein, daß es sich um ein erweitertes Führungszeugnis handelt.
Vielleicht irrtümlich falsch angefordert.
hier steht näheres darüber
Wenn es so ist, würde ich einfach ein neues, normales Führungszeugnis anfordern.
Vielleicht irrtümlich falsch angefordert.
hier steht näheres darüber
Wenn es so ist, würde ich einfach ein neues, normales Führungszeugnis anfordern.
Liebe Elfy, ein erweitertes Führungszeugnis kann nur eine Behörde oder ein Arbeitgeber mit sicherheitsempfindlichen Arbeitsbereichen anfordern. Das bekommt man selbst nicht in die Hand. Da hilft es auch nicht, selbst ein "normales" anzufordern, wenn der Arbeitgeber ein erweitertes benötigt. Aber die Eintragungen auch im erweiterten sind an die gleichen Grenzen gebunden: --> 90 Tagessätze bei Ersttätern.
bh_roth, das ist nicht ganz Richtig. Meine Frau benötigt alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis. Hierzu erhält sie vom Arbeitgeber eine schriftliche Auffordrung. Diese muss sie bei der Beantragung vorlegen sonst läuft da nix. Nach Erteilung wird das erweiterte Führungszeugnis an ihre Privatadresse verschickt und anschliessend dem Arbeitgeber übergeben.
Aha danke für die Infos. Ich vermute dann mal, der Gast hat sonst nix auf dem Kerbholz, sonst würde er sich nicht solche Sorgen um den einen Eintrag machen. Wenn ich mich da irren sollte, dann ist es wohl so.
Wenn nicht, würde ich bei der ausstellenden Behörde mal nachfragen und ggf. um Korrektur bitten.
Wenn nicht, würde ich bei der ausstellenden Behörde mal nachfragen und ggf. um Korrektur bitten.
fh: das ist mein Kenntnisstand. Ein erweitertes Führungszeugnis gelangt nicht in private Hände. Um das nachlesen zu können, hast du da doch sicherlich eine Quelle?
bh_roth, die Ouelle ist eigenes Erleben. Hier in Berlin wird es so gehandhabt. Wir machen jedesmal eine Kopie und hinterlegen diese auf dem PC. Leider kenne ich mich nicht so super mit dem PC aus um in einer pdf persönliche Daten unkenntlich zu machen, sonst würde ich dir gern zum Beweis eine entsprechende Datei zusenden. Glaube mir, es ist so.
mich wundert der aufgeführte $ 248a STGB Zitat:
>>>Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.<<<
>>>Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.<<<
@ fhainer. Die einfachste Möglichkeit wäre, von der PDF Datei einen screenshot zu machen und dann mit paint die Daten überpinseln.. Nur mal so auf die Schnelle. Falls du das mal brauchst.
bh_roth & elfigy, habe eine Möglichkeit gefunden.
[URL=http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=911309-1456322777.jpg][IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/911309-1456322777.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=911309-1456322777.jpg][IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/911309-1456322777.jpg[/IMG][/URL]
die Zwischenablage existiert schon noch, aber die Datei "clipbrd.exe", mit der man den Inhalt der Zwischenablage sehen konntest, existiert nicht mehr unter win7 und neueren Versionen. Du kannst sie oder eine andere Datei mit ähnlicher Funktionalität aber jederzeit aus dem Indernetz herunterladen.
Tja, fh, wenn das bei "euch" so usus ist, heißt das noch lange nicht, dass das rechtlich einwandfrei ist. Ich zitiere mal den Gesetzestext bzw. dessen Ausführungsbestimmungen:
Zitat: "Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
Führungszeugnisse für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
Führungszeugnisse für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt.
Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.
.
Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun. Ein solches „erweitertes Führungszeugnis“ ist nach § 30a Abs. 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) einer Person nur zu erteilen, wenn
• dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a BZRG vorgesehen ist oder
• diese Person bei einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die
Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt
werden soll oder
• es für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche
Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung
Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in
vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen
aufzunehmen.
Das Antragsverfahren entspricht dem für ein „normales Führungszeugnis“. Ergänzend ist jedoch eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen."
Zitat Ende.
Du kannst leicht erkennen, wo du darin vorkommst. Aber egal. Ich werde mich jetzt nicht in Kleinigkeiten vergehen und mich herumstreiten. Dafür ist mir dieser Thread zu unwichtig.
Fest steht, dass man wegen eines einzelnen geringfügigen Delikts keinen Eintrag in dieses Register bekommt.
Zitat: "Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
Führungszeugnisse für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
Führungszeugnisse für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt.
Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.
.
Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun. Ein solches „erweitertes Führungszeugnis“ ist nach § 30a Abs. 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) einer Person nur zu erteilen, wenn
• dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a BZRG vorgesehen ist oder
• diese Person bei einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die
Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt
werden soll oder
• es für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche
Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung
Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in
vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen
aufzunehmen.
Das Antragsverfahren entspricht dem für ein „normales Führungszeugnis“. Ergänzend ist jedoch eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen."
Zitat Ende.
Du kannst leicht erkennen, wo du darin vorkommst. Aber egal. Ich werde mich jetzt nicht in Kleinigkeiten vergehen und mich herumstreiten. Dafür ist mir dieser Thread zu unwichtig.
Fest steht, dass man wegen eines einzelnen geringfügigen Delikts keinen Eintrag in dieses Register bekommt.
Korrekt. Mit der Änderung in 2010 wollte man die Möglichkeit, dass jemand mit - wenn auch geringfügigen - abgeurteilten Sexualdelikten* mit Jugendlichen oder Minderjährigen erneut "verführt" wird, ausschließen.