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Ab dem 1. Juli 2010 ist jede Bank verpflichtet dem Kunden auf Antrag ein s.g. P-Konto einzurichten oder ggf. ein bestehendes Konto umzustellen.
Das bedeutet man kann auch mit negativen Schufa-Einträgen ein Konto eröffnen, das automatisch bis zum Erreichen des Existenzminimums (Pfändungsgrenze) vor Gläubigerzugriff geschützt ist. Beim Justizministerum gibt es nähere Infos zu dieser Gestzesänderung: http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html
Ein pfändungssicheres Konto ist ein Konto, das bis zu einem festen, monatlichen Betrag nicht gepfändet werden kann. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, woher das Geld kommt, ob es Lohnzahlungen, Renten oder Überweisungen jeglicher Art sind.
Ein pfändungssicheres Konto kann aber pro Person nur einmal eingerichtet werden. Die notwendigen Informationen und Vergleiche dazu, holt man sich am einfachsten im Internet. Es gibt viele Seiten, die nützliche Tipps und Anregungen zu diesem Thema bieten und damit zur richtigen Entscheidung beisteuern können.
Um ein pfändungssicheres Konto eröffnen zu können, kann man sich auch an seinen Bankberater wenden. Dieser steht einem bei diesen Fragen mit Rat und Tat zur Seite und zeigt die verschiedenen Möglichkeiten auf. Eine weitere Idee ist es, wenn man sich mit Bekannten unterhält, die eventuell schon ein solches Konto eröffnet haben.
Hallo,
ich weiß nicht, ob Deine Frage schon beantwortet ist, aber zum Thema P-Konto gibt es auf Arza.de viele Infos, auch gerade zu den Problemen, die dort aufgetaucht sind. Alles in allem viele Infos, schau einfach mal rein, es kostet ja nix.
Hoffe die Infos bringen etwas Hilfe für dich...
LG
ich weiß nicht, ob Deine Frage schon beantwortet ist, aber zum Thema P-Konto gibt es auf Arza.de viele Infos, auch gerade zu den Problemen, die dort aufgetaucht sind. Alles in allem viele Infos, schau einfach mal rein, es kostet ja nix.
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LG