Antworten (6)
Große freie Plätze (wie Sportplatz, Parkplätze... ) mit niederer Bebauung (möglichst ohne Flachdächer) in der näheren Umgebung.
Im Notfall, alle, welche ausreichend groß sind.
Im Normalfall, alle, auf denen das Landen, nach rechtzeitiger vorheriger Beantragung, zugelassen wird.
Im Normalfall, alle, auf denen das Landen, nach rechtzeitiger vorheriger Beantragung, zugelassen wird.
Dann kläre uns arme Unwissende doch bitte auf, was im NOTFALL außer ausreichend Platz (für den im Zweifelsfalle die Polizei durch eine Absperrung sorgt) noch zu beachten ist...
@ TKKG: Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
(Und nur um jeden Zweifel auszuschließen: Das ist jetzt NICHT ironisch gemeint, sondern ernst!!!)
(Und nur um jeden Zweifel auszuschließen: Das ist jetzt NICHT ironisch gemeint, sondern ernst!!!)
Im Notfall kann jede freie Fläche von mindestens zehn mal zehn Metern dazu dienen, dass ein Hubschrauber landet. Dabei darf aber kein weiterer Unfall riskiert werden. Also mitten auf der Straße kann auch ein Rettungshubschrauber nicht landen. Aber Plätze vor Einkaufszentren oder leere Parkplätze zum Beipsiel.
Bei uns dienen die Dächer von zwei Krankenhäusern als Landeplatz für Hubschrauber. Dort werden sie, zwecks Rettungseinsätzen, ja auch meist vorwiegend benötigt. Es können aber auch weitläufige Grundstücke oder Dächer innerhalb eines Polizei Präsidiums sein.