Was für rechte haben meine Mutter und ich unter den Umständen?
Meine Mutter wohnt alleine in ihrer Wohnung und versorgt sich selber. In letzter Zeit wurde sie von der Polizei nach Hause gebracht weil sie nicht mehr heim fand. Sofort wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet und ohne mein Wissen ( ich wohne im Ausland) ein juristischer Vormund bestimmt. Dieser Anwalt hat seitdem nicht mit mir gesprochen, obwohl ich viele Male angerufen habe und meine Telefonnummer sowie Email hinterlassen habe. Eine Assistentin vom Anwalt hat halbherzig und incompetent etwas Auskunft erteilt und niemand antwortet auf meine Email. Meine Mutter hat keine Demenzdiagnose.
Antworten (9)
Wende Dich an einen Anwalt. Deine Schilderung ist leider auch nicht kompetent. Unterlagen scheinst Du zu haben. Viel Erfolg.
Such mit der Suchmaschine Deines Vertrauens nach "amtlicher Vormund", da kommen eine Reihe von hilfreichen Beiträgen.
Denk aber auch über Dein Ziel nach. Natürlich hat Deine Mutter jetzt faktisch eine Demenzdiagnose. Und "nicht mehr nach Hause finden" ist da schon ziemlich weit fortgeschritten. Also braucht Deine Mutter Betreuung und Du kannst sie nicht leisten. Also denke über Alternativen nach, die Du dem Amtsgericht präsentieren kannst.
Denk aber auch über Dein Ziel nach. Natürlich hat Deine Mutter jetzt faktisch eine Demenzdiagnose. Und "nicht mehr nach Hause finden" ist da schon ziemlich weit fortgeschritten. Also braucht Deine Mutter Betreuung und Du kannst sie nicht leisten. Also denke über Alternativen nach, die Du dem Amtsgericht präsentieren kannst.
Eine solche Hilflosigkeit muss überhaupt nichts mit Demenz zu tun haben. Es gibt zig Erkrankungen, die dazu führen können. Als nur ein Beispiel von vielen sei Kaliummangel genannt. Fürs Diagnostizieren sind Ärzte und keine Internetnutzer da.
Sie haben das Recht, Informationen über den Entscheidungsprozess über die Geschäftsunfähigkeit Ihrer Mutter zu erhalten. Sie können Kopien aller Dokumente anfordern, die dem Gericht vorgelegt wurden. Sie können auch ein Treffen mit dem Richter oder dem Anwalt Ihrer Mutter beantragen.
@vandit, ich gehe ja mal davon aus, dass das Gericht diese ärztlichen Gutachten vor der Entscheidung eingeholt hat.
@vandit: wenn etwas quakt wie eine Ente, flattern wie eine Ente und schwimmt wie eine Ente, dann kann es natürlich auch ein verkleideter Schwan sein, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering.
Natürlich gibt es auch physiologische Ursachen für eine Desorientierung, aber da wird man zeitweise behandelt und dann ist es wieder gut.
Hier aber hat das Gericht festgestellt, dass der Grad der Hilflosigkeit externer Betreuung bedarf. Die Hürden für eine erste Testphase sind nicht extrem hoch, aber ganz ohne ärztliche Expertise wird sowas wohl eher nicht gemacht.
Natürlich gibt es auch physiologische Ursachen für eine Desorientierung, aber da wird man zeitweise behandelt und dann ist es wieder gut.
Hier aber hat das Gericht festgestellt, dass der Grad der Hilflosigkeit externer Betreuung bedarf. Die Hürden für eine erste Testphase sind nicht extrem hoch, aber ganz ohne ärztliche Expertise wird sowas wohl eher nicht gemacht.
Nee, nee. Was quakt wie eine Ente und watschelt wie eine Ente ist eine Ente. Ein Schwan hat ein deutlich schöneres Federkleid. Äh, Deutsch, meinte ich.
Da ja jeder sich als Sohn am Telefon oder per Email ausgeben kann, macht der Anwalt alles richtig, gar keine Auskunft zu geben. Selbst als Kind hat man kein Auskunftsrecht. Das müsstes du versuchen, über das Amtsgericht zu bekommen. Eine Betreuung muss übrigens immer dann geregelt werden, wenn das nicht gesetzlich festgelegt ist, wie z.B Eltern bei ihren minderjährigen Kindern. Das dient dem Schutz der zu betreuenden Menschen. Wenn aus der Famile keine greifbar und in der Nähe ist, muss das eben eine fremde Person übernehmen. Aus dem Ausland lässt sich das nicht erledigen! Selbst bei einer simplen Impfung, kleinen medizinischen Eingriffen usw. muss das sichergestellt sein. Wenn Deine Mutter schon öfters nicht nach Hause gefunden hat, liegt ein medizinisches Problem vor, dass daran zweifeln lässt, ob sie ihre Alltagsgeschäfte noch allein abwickeln kann.
Wenden Sie sich an das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, mit der Ihre Mutter für geschäftsunfähig erklärt wurde. Sie können Kopien der Dokumente beantragen, die dem Gericht für diese Entscheidung vorgelegt wurden.