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Hallo, hier geht es um die Auszahlung des einen Ehegatte an den anderen Ehegatten, der zu wenig Einkünfte besitzt. Wenn z.B. eine private Betriebsrente existiert, kann der Ehegatte der Berechtigt ist, vom Ausgleichspflichtigem Partner, die Zahlung einer Geldrente verlangen. Das funktioniert auch noch, wenn der Zahlungspflichtige Partner verstorben ist. Hoffe ich konnte helfen:)
Versorgungsausgleich bei Scheidung: Dabei handelt es sich um die erworbenen Ansprüche für die Altersabsicherung. Genau erläutert findest Du das im Internet auf der Seite www.rentenseiten.de. Auf der Startseite klickst Du Versorgungsausgleich an. Dann geht es weiter bei dem Punkt Durchführung des Versorgungsausgleiches. Ich hoffe, es hilft dir weiter. Sonst frage einen Anwalt.
Soweit ich weiß steht bei einer Trennung i.d.R. der Frau ein Teil der Rente des Mannes zu. Diese kann sie aber erst bekommen, wenn der Mann die Rente auch bezieht. Da man nciht vorab weiß, wie viel Rente ausgezahlt wird, bleibt die Forderung bis zum Rentenalter bestehen. Somit bleibt der Mann in der Schuld. Ich weiß aber nicht ob das noch aktuell ist...??