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Sie meinen vermutlich ein "geringwertiges Wirtschaftsgut".
Das ist hier ganz gut erläutert.
Das ist hier ganz gut erläutert.
Sie müssen alleine nutzbar sein und dürfen nicht mehr als 410 Euro netto kosten, dann kann man sie in einem Betrag von der Steuer abziehen - es gibt aber noch ein paar Sachen zu beachten, hier findest du aber einen ganz guten Artikel, der alles Wichtige erklärt: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Geringwertiges-Wirtschaftsgut-2008.html
NAja, die gehören zum Anlagevermögen, sind selbstständig nutzbar, beweglich und eben nicht teuer, nicht teurer als 410€. Korrekt verbucht werden die eben als Anlagevermögen, weil sie dem zugerechnet werden. Kommt allerdings auch etwas auf die Situation deines BEtriebes an.
geringfügig ist ein gut bis zu einem WErt von ungefähr 400Euro. Das gut mus beweglich sein, also transportiert werden können. Und du musst es für deine Firma brauchen, dann kannst du es bei der Steuererklärung angeben. Bei Verbrauchsgütern streiten sich glaub ich die Geister, ob die dazugehören oder nicht.