Antworten (5)
Für jede Art von Vergehen gibt es im deutschen Gesetz eine festgelegte Verjährungsfrist. Ist diese Frist abgelaufen, hat man keine Möglichkeit mehr, rechtlich einen Anspruch geltend zu machen, d.h. eine begangene Straftat kann dann nicht mehr verfolgt werden.
Da ich gerade im Studium (Juristin) bin und mich mit Paragraphen und allem Pi-Pa-Po beschäftigen muss, kann ich dir mal eine Seite hier lassen wo du dich über Verjährungspflichten beschäftigen kannst ;-) http://www.ekuepartner.de/plaintext/000001985b0ce1e49/034c2898a20febb3d/034c2898a20ff1540.html
@TKKG
Ich bin auch völlig entspannt, aber ein paar kleine Biestigkeiten muß man halt
dann und wann loslassen!
Ich bin auch völlig entspannt, aber ein paar kleine Biestigkeiten muß man halt
dann und wann loslassen!
Der Verjährungspflichtgedanke ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Gegenstand der Verjährung besteht in dem Anspruch von einem Dritten ein Handeln oder ein Unterlassen verlangen zu dürfen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass dieser Anspruch in der Regel - natürlich auch mit Ausnahmen - nicht länger als 3 Jahre geltend gemacht werden kann und danach verjährt.