Antworten (3)
Ein "Nebenmieter" tritt zusätzlich zum "Hauptmieter" in einen bestehenden Vertrag mit dem Vermieter ein.
Das Vertragsverhältnis besteht also zwischen Nebenmieter und Vermieter direkt.
Ein Untermieter schliesst einen zusätzlichen bzw. weiteren Vertrag mit dem Erstmieter ab.
Ein Vertragsverhältnis besteht damit zwischen Mieter und Untermieter, nicht aber zwischen Vermieter und Untermieter.
Das Vertragsverhältnis besteht also zwischen Nebenmieter und Vermieter direkt.
Ein Untermieter schliesst einen zusätzlichen bzw. weiteren Vertrag mit dem Erstmieter ab.
Ein Vertragsverhältnis besteht damit zwischen Mieter und Untermieter, nicht aber zwischen Vermieter und Untermieter.
Der NEbemnieter hat zum Beispiel bei einer WG einen zweiten Mietvertrag beim Vermieter der Wohnung unterzeichnet. Ein Untermieter schließt den Vertrag mit dem Hauptmieter, steht also eine Stufe niedriger. Verleirt der Hauptmieter seinen Vertrag, erlischt auch der Untermietvertrag.
Wir hatten einmal als Dreier-WG einen Mietvertrag, in dem jeder von uns als einzelner Mieter aufgelistet war. Jeder hat die Miete direkt an den Vermieter überwiesen – anstatt einen Hauptmieter auszuwählen, und die anderen als Untermieter aufzulisten, waren wir sozusagen alle gleichrangige Neben-Mieter ...