Was kann ich tun, wenn mein ehemaliger Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung nicht aushändigt?
War neun Jahre dort beschäftigt (geringfügig)! Habe seit 2010 keine Meldungen mehr bekommen! Laut AG hat er diese verlegt! Könnte ich diese einklagen? Worauf ich eigentlich keine Lust habe! Kann man über die Rentenversicherung oder aber auch über die Knappschaft an diese Meldungen kommen? Was würde passieren, wenn sich dann rausstellt, dass ich von meinem AG schon Ende 2009 abgemeldet wurde, ohne mein Wissen!
Antworten (3)
Rufen Sie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung an (0800 100048070) und erbitten Auskunft ob Beträge für den Zeitraum eingegangen sind. Falls nicht hat Ihr AG sie nicht angemeldet und somit sollten Sie den Betrug anzeigen!
In § 10 DEÜV (Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung) heißt es u.a.: "Eine Jahresmeldung ist für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des folgenden Jahres, zu erstatten." Du bist also eindeutig im Recht. An deiner Stelle würde ich mich zunächst einmal an deinen zuständigen Soz.Vers.Träger wenden und um Mitteilung bitten, ob die Meldungen dort eingegangen sind.
@ing793: Vermutlich hast du Recht, obwohl Minijobber ab 01.01.2013 rentenversicherungspflichtig sind, wovon sie sich allerdings befreien lasen können. Der Weg zum Sozialversicherungsträger scheint mir aber der richtige zu sein, ehe er sich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber streitet.