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Ludwigslust

Was kann man machen, wenn der Beschenkte eines Fahrzeuges das Fahrzeug nicht ummeldet?

Fahrzeug wurde verschenkt
Kraftfahrzeugbrief ausgehändigt
der Beschenkte weigert sich nun aber das Fahrzeug umzumelden
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Antworten (10)
elfigy
Ich würde dem Beschenkten mitteilen, dass ich die Kfz Versicherung kündige. Das wird dann der Zulassungsstelle mitgeteilt und dann erscheint bei ihm die Polizei und legt das Fahrzeug still. Alternativ könnte man die Zwangsstillegung androhen und betreiben. Das geht über die Zulassungsstelle, aber das kostet ca. 20 Euro Gebühren.
Setze ihm eine Frist von drei Tagen.. Und dann machs . So uneinsichtigen Leuten muß man zeigen wo es lang geht.
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Sockenpuppe
Hä? Ich würde das Fahrzeug einfach abmelden!
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Sockenpuppe
@elfigy: Wenn du weiterhin als Halter des Kfz registriert bist und dein "Freund" fährt ohne Versicherungsschutz (den du abgemeldet hast), dann bist DU am A... weil es ja auf DICH zugelassen ist!
[br]
Das Ziel muss es also sein, nicht mehr Halter des Fahrzeuges zu sein! Und dazu muss man es imho abmelden!
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elfigy
Sockenpuppe, das Fahrzeug ist vier Wochen nachversichert, falls was passiert. Bis dahin hat es die Polizei längst stillgelegt. Für die Zwangsabmeldung muß er einen Kaufvertrag vorlegen. Die Papiere hat er ja nicht mehr, die er für eine ordentliche Abmeldung bräuchte.
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Sockenpuppe
Du willst doch nicht sagen, dass du zum ABmelden die Papiere brauchst!
Oder ist unsere Bürokratie wirklich so widersinnig?
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elfigy
Er muss sogar die Kfz. Schilder vorlegen. Eine Abmeldung wird im Kfz Brief eingetragen, der Kfz. Schein wird eingezogen. Die Schilder werden entstempelt. Er muss ein berechtigtes Interesse nachweisen und hat keinen Kaufvertrag. Also zwangsabmelden ist hier wesentlich aufwändiger als die Versicherung kündigen.
Da wird dann die Behörde aktiv und er braucht weiter nichts machen. Um die Sache zu beschleunigen, würde ich der Zulassungstelle die Versicherungskündigung gleich selbst mitteilen. Das Auto ist noch 4 Wochen nachversichert.
In diesem Fall kennt er den Beschenkten und weiß sicher wo er wohnt , und kann ihm damit glaubwürdig drohen. Ziel ist ja, dass der neue Autobesitzer das Fahrzeug ummeldet .
Hast du noch nie ein Fahrzeug an- um- oder abgemeldet Sockenpuppe ?
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elfigy
Was er sowieso machen müßte, ist, der Zulassungsstelle mitzuteilen, dass und an wen er das Fahrzeug abgegeben hat. Soweit ich weiß, besteht dazu sogar eine Verpflichtung.
Damit es es aber nicht abgemeldet. Aber wenn der Beschenkte dann mit dem Kfz einen Schaden verursacht, wird ihm das nicht bei seinem Schadensfreiheitsrabatt angelastet, obwohl die Versicherung zahlen muss. Übrigens ist das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat, trotzdem fahren solche Autos in nicht unerheblicher Anzahl in D herum .
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StechusKaktus
Das gleiche wie beim Verkauf. Da passiert es auch immer wieder, dass der neue Halter das Fahrzeug nicht ummeldet und der alte die Knöllchen und Anzeigen bekommt. Sehr unangenehm! Teile der Versicherung, der Zulassungsstelle und der Polizei den Sachverhalt mit, damit die Knöllchen richtig geleitet werden.
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Meyerhuber
elfi, lies Dir mal Deine erste Antwort durch und wundere Dich dann nicht, dass alles andere keinen Sinn ergibt. Autofragen sind halt was für Männer, trotzt Deiner angeblichen Vielzahl unbezahlbarer Autos.
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elfigy
tja Meyerhuber , ich habe dem Gast selbst nur eine einzige Antwort gegeben, in den anderen Beiträgen habe ich Sockenpuppe erklärt, warum ich diese Anwort gegeben habe. Außerdem steht da als Rat nichts anderes, nur halt wieso und warum. Wenn du alles nochmals gaaaanz langsam liest, evtl. Notizen machst, dann kommst du dahinter.
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