Was kann passieren wenn ich einem Forensischen Gutachter bei einem Strafprozess ablehne?
Wenn ich wegen irgendwas angeklagt werde, und für die Schuldfähigkeit eines gutachten bekomme und wenn ich dies nicht erstatten möchte. Was könnte dann passieren? Kann der Gutachter trotzdem weiter ermitteln?
Antworten (1)
In einem Strafprozess ermittelt die Justiz, also der Staat gegen dich. Der muss dir eine Schuld nachweisen, dafür werden vom Gericht auch Gutachter eingesetzt. Das dient der Urteilsfindung und ist daher auch im Interesse des Angeklagten. Im Erwachsenenstrafprozessrecht trägt grundsätzlich der Verurteilte die Kosten des Verfahrens, gem. § 465 StPO. Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten. Das ergibt sich aber immer erst in einem Urteil, und bis dahin kann der Gutachter arbeiten. Es gilt aber auch § 74 StPO, Ablehnung eines Gutachters aus glaubhaften Gründen. Ein "ich mag den nicht" gilt nicht.
Ist so, ob du das möchtest oder nicht.
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