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Nichts Besonderes, würde ich mal schätzen, insoweit alles über einen entsprechenden Vertrag abgesichert ist und derjenige, der Dir die Wohnung überlässt, dies auch darf. Ist der Überlasser nämlich selber Mieter, so handelt es sich ggf. um einen Untermietvertrag und dafür kann die Genehmigung des Vermieters erforderlich sein.