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ronnyroh392

Was kommt bei einer Wohnungsüberlassung im Detail auf mich als Mieter zu?

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Antworten (2)
lvonnenito91
Nichts Besonderes, würde ich mal schätzen, insoweit alles über einen entsprechenden Vertrag abgesichert ist und derjenige, der Dir die Wohnung überlässt, dies auch darf. Ist der Überlasser nämlich selber Mieter, so handelt es sich ggf. um einen Untermietvertrag und dafür kann die Genehmigung des Vermieters erforderlich sein.
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Biggi
Wenn Du ein Angehöriger oder Arbeitnehmer bist, der vom Vermieter eine vergünstigte Überlassung der Wohnung erhält, dann darfst Du Dich auf eine Miete plus Nebenkosten unterhalb des für den Wohnort festgelegten Durchschnittsmietpreises - im Mietspiegel festgelegt - freuen.
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