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Yasggle01

Was muss ich beachten, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und zusätzlich einen Minijob ausüben möchte?

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Antworten (2)
juliuspastius92
So weit ich informiert bin ist ein Minijob, das heißt unter 400 Euro, sowohl von der Lohnsteuer als auch von der Sozialversicherung befreit. Das heißt, du kannst den Minijob ohne Folgen für die Lohnnenbenkosten machen. Allerdings brauchst du eine Genehmigung von deinem Arbeitgeber für einen Nebenjob!
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Heinrich Krüger
Du musst beiden Arbeitgebern von den anderen Tätigkeiten berichten und jeweils eine Steuerkarte einreichen. Der Minijob iwrd dann aber von deinem Arbeitgeber pauschal versteuert, da musst du dich nicht weiter drum kümmern. Also die Stundenlöhne gehören dir auch vollständig.
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