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jonnyV

Was muss ich in einem Kündigungsschreiben eintragen, damit ich keine Fehler mache? Reicht es das Datum des letzten Arbeitstags anzugeben?

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Antworten (4)
Bellicosa
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Benedikt Braun
Soweit ich weiß, brauchst du den gar nicht eintragen. Der ergibt sich ja bei einem Arbeitsvertrag aus der gesetzlichen Kündigungsfrist. Solltest du fristlos kündigen wollen, musst du dieses natürlich explizit begründen können. Ansonsten solltest du dich in deinem Schreiben auf deinen Arbeitsvertrag beziehen und Datum und persönliche Unterschrift nicht vergessen.
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Walnussvernichter
Es muß eindeutig ause dem Schreiben hervorgehen, dass Du kündigst. Bitte unbedingt auf die Kündigungsfrist achten. Es muß das Datum des letzten Arbeitstages angegeben werden. Bsp: Hiermit kündige ich fristgerecht zum 28.02.2010. Vergiß nicht, Dir die Abgabe der Kündigung quittieren zu lassen oder schicke diese per Einschreiben.
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