Thochulzeee4
Was sollte man sich bewusst halten, wenn man mit Unterhalt für Alleinerziehende zu tun hat? Was gibt es so zu beachten?
Antworten (4)
Bei allen Themen die irgendwie mit Recht und Gericht zu tun haben, sollte man sich klar und eindeutig ausdrücken.
Der Unterhalt von Alleinerziehenden wird in den allermeisten Fällen nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, diese dient als Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Ich finde, man sollte dem Unterhaltspflichtigen gegenüber fair bleiben und nur das erwarten, was möglich und angemessen ist.
Servus, das ist ein umfangreiches Thema! Ganz wichtig ist: Der Unterhalt für die Frau wird in der Regel im Rahmen der Scheidung festgelegt (Höhe und Dauer der Zahlungen) und der Unterhalt für die Kinder richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (kannst Du online nachlesen).
Der wird für Alleinerziehende nach der berühmt-berüchtigen "Düsseldorfer Tabelle" berechnet. Darin ist der komplette Unterhaltsbedarf geregelt. Für 2011 und NRW findest du die unter anderem hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/index.php. Außerdem solltest du mal im Forum von Alleinerziehend.net e.V.reinschauen, da bekommst du jede MEnge Unterstützung.