schnibbel
Was tut man, wenn man eine Forderungseintreibung durchbringen will? Ich hatte mit so etwas bisher noch nichts zu schaffen, stelle mich jetzt vielleicht etwas zu sehr nachgiebig und human an.
Antworten (6)
Taschenpfändung -Kassenpfändung -Kontopfändung - Gehaltspfändung: Hilfestellung gibt ihnen Ihr örtliches Amtsgericht.
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http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/richtig-mahnen.html
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Starmax hat grundsätzlich recht, aber schneller kann man sein Kunden nicht vergraulen. Die Androhung von Maßnahmen ist nicht nötig. Wer seine Rechnung nicht pünktlich bezahlt ist automatisch im Verzug.
Wenn du schon die gesamte Erinnerungs- und Mahnungstortur hinter dir hast, dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig als ein Mahnverfahren einzuleiten. Du solltest dich an dein zuständiges Amtsgericht wenden und einen Mahnbescheid veranlassen. Ansonnsten kommst du qahrscheinlich niemals an dein Geld!
Es gibt bestimmte Fristen die eingehalten werden sollten. Das beginnt mit einer Zahlungserinnerung, es folgt die Erste, die Zweite und die Dritte Mahnung. Dem Schuldner werden nach jeder Aufforderung im Schnitt 10 Tage Zeit zur Begleichung eingeräumt. Du kannst nun gerichtliche Schritte einleiten oder einen Inkasso-Dienst damit beauftragen.Das dauert alles seine Zeit.
Tja, Mandysan190, nach der letzten Schuldrechtsreform ist das Mahnen längst überflüssig: einfach mal meinen o.g. Link folgen und dann § 286 BGB lesen.
Mahnungen sind mittlerweile komplett überflüssig um den "Schuldner" in Verzug zu setzen. Lediglich 30 Tage nach Zugang der Rechnungbeim Kunden sind abzuwarten, dann kann man durchaus auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, je nachdem, wie sehr einem der Kunde am Herzen liegt.
Mahnungen sind mittlerweile komplett überflüssig um den "Schuldner" in Verzug zu setzen. Lediglich 30 Tage nach Zugang der Rechnungbeim Kunden sind abzuwarten, dann kann man durchaus auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, je nachdem, wie sehr einem der Kunde am Herzen liegt.