Elke Werner
Wie läuft das eigentlich bei so einer Forderungseintreibung? Einem Bekannten droht gerade so was und ich würd gerne darüber Bescheid wissen!
Antworten (4)
Genau. Im fast schlimmsten Fall werden Konten gesperrt bzw. Sparkonten gepfändet, bis die Forderung beglichen ist. Und der schlimmste Fall ist eine eidesstattliche Erklärung, die in die Schufa eingetragen wird. Deshalb sollte man lieber eine Übereinkunft erzielen, vielleicht in Raten zahlen.
Wenn jemand gerichtlich gegen dich vorgeht, um seine Forderungen durchzusetzen, kann er das Recht zugesprochen bekommen, Geld von dir einzutreiben. Da wird dir nicht dein Konto gesperrt, sondern nur ein Teil deiner Mittel abgebucht. Das ist nicht schaurig, du wirst das verarbeiten können, aber zumindest unangenehm.
Eine KOntosperrung darf nur von Amts wegen vorgenommen werden. Das darf zum Glück nicht jeder Gläubiger. Bis es soweit kommt muss es aber schon sehr weit kommen, denn vorher besteht die Möglichkeit einer Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung. Ein Minimum bleibt jedem Schuldner zum Leben übrig.
1. Mahung
2. Übergabe der weiteren Eintreibung an Inkassobüro oder Erwirken eines amtsgerichtlichen Mahnbescheides gegen den Schuldner
3. Pfändung (Girokonto, Gehaltskonto, ...) oder Übergabe an Gerichtsvollzieher
Allerdings immer nur insofern, als der Schulner nicht zwischenzeitlich seine Schulden ganz oder in Teilen begleicht.
==> Dies in Kurzfassung.
2. Übergabe der weiteren Eintreibung an Inkassobüro oder Erwirken eines amtsgerichtlichen Mahnbescheides gegen den Schuldner
3. Pfändung (Girokonto, Gehaltskonto, ...) oder Übergabe an Gerichtsvollzieher
Allerdings immer nur insofern, als der Schulner nicht zwischenzeitlich seine Schulden ganz oder in Teilen begleicht.
==> Dies in Kurzfassung.