Antworten (4)
Herr Müller!
Vielleicht aber auch Frau Schmidt.
Kommt so ein bisschen darauf an, welche Eigentumsverhältnisse und Vereinbarungen bestehen.
Vielleicht aber auch Frau Schmidt.
Kommt so ein bisschen darauf an, welche Eigentumsverhältnisse und Vereinbarungen bestehen.
wenn Hof und von der Wasserleitung versorgtes Haus den gleichen Eigentümer haben, sollte das seine Sache bzw die seiner Versicherung sein...
Leute, wenn Ihr venünftige Antworten wollt, dann schreibt nicht in Kurzform, weitere Buchstaben kosten kein Geld, nur ein wenig Mühe.
Bei den dürftigen Angaben ist keine sinnvolle Antwort möglich.
StechusKaktus hats auf den Punkt gebracht: Jeder, keiner, der, dem die Leitung gehört, das können auch mehrer sein und wenn es eine Zuleitung vom öffentlichen Wasseranschluß aus der Straße sein sollte, evtl. sogar der Wasserversorger.
Bei den dürftigen Angaben ist keine sinnvolle Antwort möglich.
StechusKaktus hats auf den Punkt gebracht: Jeder, keiner, der, dem die Leitung gehört, das können auch mehrer sein und wenn es eine Zuleitung vom öffentlichen Wasseranschluß aus der Straße sein sollte, evtl. sogar der Wasserversorger.