Wasserzähler
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in dem es nur einen Wasserzähler gibt, d.h. der Single muß genausoviel bezahlen wie eine vierköpfige Familie.
Gibt es zu diesem Thema gesetzliche Regelungen.
Gibt es zu diesem Thema gesetzliche Regelungen.
Antworten (2)
Der Gesetzgeber schreibt verbrauchsabhängige Abrechnung vor.
Siehe Heizkostenabrechnungsverordnung, §4. Zumindest Warmwasseruhren sind darin bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen, in denen der Vermieter nicht eine Wohnung selbst bewohnt, vorgeschrieben. Kaltwasseruhren nicht zwingend, hier ist die Abrechnung über die Wohnungsgröße möglich.
Siehe Heizkostenabrechnungsverordnung, §4. Zumindest Warmwasseruhren sind darin bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen, in denen der Vermieter nicht eine Wohnung selbst bewohnt, vorgeschrieben. Kaltwasseruhren nicht zwingend, hier ist die Abrechnung über die Wohnungsgröße möglich.